Hygieneschulung für Buschenschank und Heurigen

Auch im Buschenschank und beim Heurigen muss jede Person geschult sein, die Speisen herrichtet, aufschneidet oder serviert. Das gilt für die Familie genauso wie für Aushilfen in der Saison. Die Buschenschankgesetze der Länder regeln, welche Speisen du anbieten darfst, in der Steiermark und in Niederösterreich zum Beispiel nur kalte. Für die Hygiene gelten die allgemeinen Regeln des Lebensmittelrechts.

Stand: 15. Oktober 2026 · Quellen am Ende der Seite

  • Bei Kontrollen der Lebensmittelaufsicht in der Praxis akzeptiert
  • Aufgebaut nach der österreichischen Leitlinie für die Personalschulung
  • Von Gastro-Profis erstellt – seit 2021 über 240 Kunden geschult
  • Gültiger Schulungsnachweis für deine Hygienemappe

30 Tage Geld-zurück-Garantie. Erkennt eine Behörde dein Zertifikat nicht an, bekommst du dein Geld zurück. Bisher ist das noch nie passiert. So funktioniert's

Das Wichtigste in Kürze

  • ✔ Geschult sein müssen alle, die Speisen herrichten oder servieren, auch Familienmitglieder und Saisonkräfte.
  • ✔ In der Steiermark sind kalte Speisen aus bäuerlichen Produkten erlaubt, warme Speisen sind verboten.
  • ✔ Kalte Speisen wie Aufstriche, Wurst und Käse gekühlt halten: gekühlt heißt laut Leitlinie 0 bis 9 °C, mit Toleranz bis 10 °C.
  • ✔ Vor Saisonbeginn schulen: Hygieneschulung mindestens einmal im Jahr, Belehrung vor dem ersten Einsatz.
  • ✔ Allergene müssen auch beim Heurigen angegeben werden, schriftlich oder mündlich durch geschultes Personal.

Wer im Buschenschank geschult sein muss

Die EU-Hygieneverordnung verlangt eine Schulung für alle, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit. Ob jemand zur Familie gehört oder nur am Wochenende aushilft, ändert daran nichts. Das Steiermärkische Buschenschankgesetz erlaubt beim Ausschank ohnehin nur familieneigene Arbeitskräfte und die Arbeitskräfte, die üblicherweise im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sind. Genau diese Personen brauchen die Schulung.

  • Wer Brettljausen herrichtet, Aufstriche macht oder Selchwaren aufschneidet
  • Service, das Speisen und Getränke an den Tisch bringt
  • Familienmitglieder, die in der Saison mithelfen
  • Saisonkräfte und landwirtschaftliche Arbeitskräfte mit Einsatz im Ausschank
  • Wer Gästen mündlich Auskunft über Allergene gibt

Was die Buschenschankgesetze bei Speisen erlauben

Jedes Bundesland hat ein eigenes Buschenschankgesetz. Die Tabelle zeigt zwei Beispiele aus dem Gesetzestext im RIS. In anderen Ländern kann es anders sein. Laut Landwirtschaftskammer Niederösterreich sind Tee, Kaffee und Bier im Buschenschank nicht zulässig. Speisen, die vorher gekocht oder gebraten werden müssen, dürfen nur ausgekühlt verabreicht werden.

BundeslandSpeisenÖffnung und Saison
SteiermarkKalte Speisen aus bäuerlichen Produkten, die dem Herkommen in steirischen Buschenschenken entsprechen, dazu gekochte oder gebratene Edelkastanien und Obst. Warme Speisen sind verboten.Täglich nur zwischen 8 und 24 Uhr. Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
NiederösterreichKalte Speisen mit Ausnahme von Süßwaren. Erlaubt sind aber bestimmte Mehlspeisen aus eigener Erzeugung, etwa Grammelgebäck, Bauernkrapfen, Pofesen und Obstkuchen nach bäuerlichem Rezept.Kein Betrieb zwischen 24 und 6 Uhr. Höchstens drei Monate ohne Unterbrechung. Anmeldung spätestens zwei Wochen vorher bei der Gemeinde.

Die typischen Risiken bei der Brettljause

Weil im Buschenschank nur kalt serviert wird, liegt das Risiko vor allem bei der Kühlung und beim Aufschneiden. Eine eigene Hygieneleitlinie für Buschenschänken haben wir nicht gefunden. Die Werte stammen aus der Leitlinie für Einzelhandelsunternehmen, die auch Angaben für den Gastronomiebereich enthält. Dort sind die Fleischtemperaturen für die Gastronomie empfohlen.

RisikoWorauf es ankommt
Aufstriche, Wurst, KäseKalt hergestellte Speisen gleich nach der Fertigstellung kühlen. Gekühlt heißt 0 bis 9 °C, mit Toleranz bis 10 °C.
Braten und gekochtes Fleisch kaltHeiß hergestellte, leicht verderbliche Speisen nach der Fertigstellung unverzüglich abkühlen. Rohes Fleisch bei höchstens 7 °C lagern, Geflügel bei höchstens 4 °C.
KartoffelsalatBei der Herstellung säuern und möglichst am selben Tag verbrauchen, sonst gleich gekühlt bei höchstens 8 °C lagern.
Hart gekochte EierGekühlt aufbewahren. Geschälte Eier innerhalb von 24 Stunden verwenden.
AufschneidenSaubere Messer und Bretter, rohe und verzehrfertige Lebensmittel trennen, Hände vor dem Anrichten waschen.
SchankVor dem Kontakt mit Gläsern und Zapfhahn die Hände waschen. Den Zapfhahn nicht an der Tülle anfassen und nicht mit schmutzigem Lappen abwischen.
KrankheitWer Durchfall hat, meldet das sofort und arbeitet nicht mit Lebensmitteln, auch wenn in der Saison jede Hand gebraucht wird.

Saisonbetrieb: Schulung vor dem Ausstecken

Viele Buschenschänken sind nur einige Wochen oder Monate im Jahr offen, und die Aushilfen wechseln. Plane die Schulung deshalb vor Saisonbeginn ein. Die Leitlinie für die Personalschulung verlangt, dass jeder Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr und bei Neueintritt oder neuen Aufgaben geschult wird. Wer im Vorjahr schon dabei war, frischt vor der neuen Saison auf. Wer neu dazukommt, wird vor dem ersten Einsatz geschult und über die gesundheitlichen Anforderungen belehrt.

Für Aushilfen, die nur ein paar Tage einspringen, sind unsere Empfehlungen: die Online-Schulung vorab am Handy machen lassen, die Belehrung am ersten Tag unterschreiben lassen und beides in die Mappe legen.

Was bei einer Kontrolle gefragt sein kann

Schulungsnachweise sind laut Leitlinie für die Personalschulung mindestens 3 Jahre aufzubewahren, auch die von Aushilfen aus früheren Saisonen. Listen für Temperatur, Reinigung und Schulungsnachweis findest du bei den HACCP-Vorlagen gratis.

  • Schulungsnachweise für Familie und Aushilfen mit Name, Datum und Inhalt
  • Unterschriebene Erklärungen zur Belehrung über die gesundheitlichen Anforderungen
  • Temperaturaufzeichnungen für Kühlschränke und Kühlvitrine
  • Reinigungsplan für Küche, Schank und Gläser
  • Allergeninformation zu Aufstrichen, Brot und Mehlspeisen

Welche Schulungen Familie und Aushilfen brauchen

Auch beim Heurigen gilt die Allergeninformationsverordnung für offene Speisen. Du kannst die Allergene auf der Speisekarte oder Tafel angeben oder mündlich durch geschultes Personal mit einem gut sichtbaren Hinweis. Mehr im Ratgeber Allergenschulung: Pflicht und Intervalle. Ein Gesundheitszeugnis gibt es seit 20. April 2002 nicht mehr, siehe Gesundheitszeugnis in Österreich.

SchulungWerWann und wie oft
HygieneschulungAlle, die Speisen herrichten oder servierenBei Neueintritt, danach mindestens einmal im Jahr, am besten vor Saisonbeginn
Belehrung über gesundheitliche AnforderungenDieselben PersonenVor Aufnahme der Tätigkeit mit schriftlicher Erklärung, danach jährlich
AllergenschulungWer Gästen mündlich Auskunft über Allergene gibtVor der ersten Auskunft, danach mindestens alle 3 Jahre

So passt die Schulung in den Alltag von Buschenschank und Heurigem

In der Saison bleibt keine Zeit für einen Kurstag, und außerhalb der Saison sind die Aushilfen oft noch nicht fix. Online macht jede Person die Schulung dann, wenn es passt, am Handy, Tablet oder PC. Das LM-SAFE-Paket enthält Hygieneschulung, Allergenschulung und Gesundheitsbelehrung und ist in unter einer Stunde erledigt. Eine Prüfung gibt es nicht. Das Zertifikat kommt direkt nach dem Abschluss per E-Mail, mit QR-Code zur Echtheitsprüfung. Die Schulung gibt es in über 17 Sprachen.

Schulst du Familie und Aushilfen gemeinsam, gibt es ein Angebot über Für Firmen, ab 29,98 € zzgl. USt. pro Person bei Großabnahme. Du zahlst einmal, bekommst eine Rechnung und gibst jeder Person einen Gutscheincode. Pro E-Mail-Adresse kann nur eine Person geschult werden. In einer Übersicht siehst du, wer schon geschult ist.

Was ein Kurs vor Ort im Vergleich kostet, zeigt der Kostenrechner: Wir rechnen mit rund 165 € und 5 Stunden pro Person, dazu die Anfahrt. Ob eine Online-Schulung rechtlich reicht, erklärt die Seite Ist eine Online-Hygieneschulung rechtens?

Ist online überhaupt erlaubt?

Ja. Was das Gesetz verlangt und wie der Kontrolleur das Zertifikat prüft.

Was spart dein Betrieb?

Kursgebühr, Arbeitszeit und Anfahrt vor Ort gegen online – in Sekunden ausgerechnet.

30 Tage Geld-zurück-Garantie

Erkennt eine Behörde dein Zertifikat nicht an, bekommst du dein Geld zurück.

Häufige Fragen

Quellen

Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 15. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.

Weitere Branchen

Hygieneschulung für die Gastronomie: Restaurant, Gasthaus, Café und Bar

Wer in Küche, Service und Schank geschult sein muss und welche Nachweise im Lokal aufliegen sollen.

Hygieneschulung für Hotel und Pension: Frühstück, Küche, Bankett

Vom Frühstücksbuffet bis zur Minibar: wer im Haus geschult sein muss und was vor Saisonstart zu erledigen ist.

Hygieneschulung für Bäckerei und Konditorei: Backstube, Verkauf, Eis

Cremen, belegte Weckerl, Eis und offene Ware: was in Backstube und Filiale zählt und wer geschult sein muss.

Hygieneschulung für Fleischerei und Feinkost: Theke, Imbiss, Faschiertes

Rohes Fleisch, Aufschnitt und Leberkäse auf engem Raum: wer geschult sein muss und welche Temperaturen gelten.

Hygieneschulung für Imbiss, Würstelstand, Foodtruck und Marktstand

Wenig Platz, Wasser aus dem Tank, Kühlung am Aggregat: was am Stand zählt und welche Nachweise du dabeihaben sollst.

Hygieneschulung für Kindergarten, Krippe, Hort und Schule

Jause, angeliefertes Mittagessen, eigene Küche und Kochen mit Kindern: wer geschult sein muss und worauf es bei kleinen Kindern ankommt.

Hygieneschulung für Pflegeheim, Krankenhausküche und Betreutes Wohnen

Empfindliche Personengruppen, lange Wege und Essensausgabe auf der Station: was für Küche und Pflege gilt.

Hygieneschulung für Catering, Partyservice und Eventgastronomie

Transport, Warmhalten, Buffet und Aushilfen für einen Abend: was beim Catering zählt und wer geschult sein muss.

Hygieneschulung für Vereine, Feuerwehrfeste und Zeltfeste

Ehrenamtliche Helfer, gelegentliche Feste, Kuchenspenden: was belegt ist, was offen ist und wie ihr es einfach organisiert.

Hygieneschulung für Lebensmittelhandel und Supermarkt

Feinkosttheke, Aufbackstation, Obst und Gemüse, Lager und Kassa: wer geschult sein muss und welche Regeln die Leitlinie für den Handel nennt.

Hygieneschulung für Tankstellenshop, Kiosk und Trafik

Würstel, Leberkäse, belegte Weckerl, Kaffee und Aufbackware: wer im Shop geschult sein muss und welche Regeln gelten.

Hygieneschulung für Eissalon, Eisdiele und Eiscafé

Pasteurisieren, Softeis-Automat, Portionierer im Wasser und viele Aushilfen in der Saison: was im Eissalon gilt.

Hygieneschulung für Kantine, Betriebsküche und Mensa

Gemeinschaftsverpflegung, Ausgabe, Cook and Chill, Regenerieren und Allergene im Wochenplan: was in der Kantine gilt.

Hygieneschulung für Systemgastronomie, Franchise und Filialbetriebe

Viele Standorte, Schichtbetrieb und ständig neue Leute: wie du jede Person vor der ersten Schicht schulst und den Überblick behältst.

Hygieneschulung für Event- und Ballgastronomie

Maturaball, Zeltfest, Messe: Bar auf Zeit, mobile Schankanlage, Eis, Gläser und Aushilfen für einen Abend. Was gilt und wer geschult sein muss.

Hygieneschulung für Krankenhaus- und Klinikküchen

Patientinnen und Patienten mit geschwächter Abwehr, Sonderkostformen, lange Wege auf die Station: was für Küche, Speisenverteilung und Teeküche gilt.

Hygieneschulung für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Tageszentrum, betreutes Wohnen, Werkstatt mit Küche oder Café: wer geschult sein muss, was beim gemeinsamen Kochen gilt und wo die Grenzen offen sind.

Hygieneschulung für Essen auf Rädern und Mahlzeitendienste

Kochen, verpacken, ausliefern, übergeben: was beim Mahlzeitendienst zählt, wenn das Essen zu älteren Menschen nach Hause kommt.

Hygieneschulung für Direktvermarkter, Hofladen und Bauernmarkt

Milch und Käse, Fleisch, Eier, Brot, Most und Säfte: was im Hofladen und am Bauernmarkt gilt und wer geschult sein muss.

Hygieneschulung für Lebensmittelproduktion und Manufaktur

Käserei, Brauerei, Destillerie, Feinkost- und Marmeladenmanufaktur: wer in Produktion und Abfüllung geschult sein muss und was die Schulung abdeckt.

Hygieneschulung für Schulbuffet, Schulküche und Mittagstisch an Schulen

Buffet in Pacht, Jausenverkauf durch den Schulwart, Ausspeisung zu Mittag: wer geschult sein muss und was bei Allergenen gilt.

Hygieneschulung für Personalleasing, Arbeitskräfteüberlassung und Aushilfen in der Gastronomie

Überlasser, Einsatzbetrieb, wechselnde Küchen: wer für die Schulung sorgen muss und was Leasingkräfte vor dem ersten Dienst brauchen.

Hygieneschulung für Bordgastronomie: Bahn, Schiff, Bus und Flugcatering

Speisewagen, Bordbistro, Ausflugsschiff und Catering für Flüge: was für Kühlkette, enge Bordküchen und wechselnde Crews gilt.

Hygieneschulung fürs Feuerwehrfest: Küche, Grill und Schank

Grillhendl, Backhendl, Frühschoppen und Schankwagen: was die Lebensmittelaufsicht beim Feuerwehrfest erwartet und wie ihr alle Kameradinnen und Kameraden vor dem Fest schult.

Hygieneschulung für Landjugend-Feste: Zeltfest, Erntedank, Ball und Bar

Zeltfest, Erntedankfest, LJ-Ball oder Disco: was die Landjugend Steiermark zu Schulungen schreibt, was die Lebensmittelaufsicht verlangt und wie ihr junge Helfer unkompliziert schult.

Hygieneschulung für Zeltfest, Dorffest und Sommerfest

Musikverein, Sportverein, Gemeinde oder Pfarre: Grillstand, Kuchenbuffet, Schankwagen und Eis bei 30 Grad. Was die Lebensmittelaufsicht verlangt und wie ihr alle Helfer schult.

Hygieneschulung für Adventmarkt, Punschstand und Winterfeste

Punsch, Glühwein, Maroni, Langos und Kekse: was am Adventmarkt, beim Krampuslauf, im Fasching und zu Silvester gilt und wie ihr alle Standhelfer vor der Saison schult.

LM-SAFE All-in-One Schulung: online erledigt, ohne Termin

Am Handy, Tablet oder PC. Zertifikat direkt nach dem Abschluss per E-Mail.

Familie und Aushilfen online schulen