FÜR DEUTSCHLAND

§ 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Folgebelehrung nach § 43 IfSG online

Fassung für Deutschland in Vorbereitung

Die Belehrung, die Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre durchführen und dokumentieren müssen.

Kein Gesundheitszeugnis. Die Erstbelehrung bekommst du nur beim Gesundheitsamt oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt. Eine Folgebelehrung ersetzt sie nicht.

In Vorbereitung

Die Fassung nach deutschem Recht ist noch nicht verfügbar. Unsere heutige Gesundheitsbelehrung folgt der österreichischen Leitlinie und ist kein Nachweis nach § 43 IfSG.

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Erstbelehrung oder Folgebelehrung?

Erstbelehrung

Oft „Gesundheitszeugnis“ genannt (§ 43 Abs. 1 IfSG).

  • Vor dem ersten Arbeitstag
  • Nur beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt
  • Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein
  • Bekommst du nicht bei uns

Folgebelehrung

Die Belehrung durch den Arbeitgeber (§ 43 Abs. 4 IfSG).

  • Nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre
  • Der Arbeitgeber führt sie durch oder lässt sie durchführen
  • Die Teilnahme muss dokumentiert und aufbewahrt werden
  • Bei uns in Vorbereitung

Auch die Hygieneschulung fällig?

Die Folgebelehrung ersetzt nicht die Hygieneschulung nach VO (EG) 852/2004. Die Hygieneschulung bekommst du bei uns schon jetzt online.

Zur Hygieneschulung

Häufige Fragen

Deutsche Fassung in Vorbereitung

Schreib uns, dann melden wir uns, sobald die Folgebelehrung verfügbar ist.

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