Das Wichtigste in Kürze
- ✔ Alle Helfer mit Lebensmittelkontakt sind je nach Tätigkeit zu unterweisen. Der Nachweis liegt am Festplatz für die Kontrolle bereit.
- ✔ Grillhendl, Backhendl, Burger: durcherhitzen auf mindestens 75 °C Kerntemperatur. Rohes Geflügel bekommt einen eigenen Arbeitsplatz und eigene Geräte.
- ✔ Rohes Geflügel und Frischfleisch bei höchstens 4 °C lagern. Ein Handthermometer gehört zur Festausrüstung.
- ✔ Der Schankwagen stand monatelang still: Nach längerem Stillstand ist laut Leitlinie eine eigene Reinigung fällig, die Zapfhähne jeden Abend.
- ✔ Auch die Feuerwehr muss über Allergene informieren. Ausgenommen sind nur Mehlspeisen, die Privatpersonen backen und spenden.
Muss beim Feuerwehrfest überhaupt jemand geschult sein?
Ja, alle, die mit Lebensmitteln umgehen. Das Merkblatt der Lebensmittelaufsicht des Landes Steiermark gilt für ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien und in Zelten. Es nennt die EU-Hygieneverordnung 852/2004 als Grundlage und unterscheidet nicht zwischen Verein und Unternehmen. Die Vorgabe ist klar: Alle Personen sind je nach Tätigkeit zu unterweisen, und der Nachweis ist am Veranstaltungsort für die Kontrollorgane bereitzuhalten.
Die EU-Verordnung selbst zielt auf Tätigkeiten mit einer gewissen Kontinuität und einem gewissen Organisationsgrad. Ein Feuerwehrfest mit Zelt, Küche, Schank und Hunderten Gästen, das jedes Jahr stattfindet, ist gut organisiert. Rechnet also damit, dass die Regeln für euch gelten. Die Grundsatzfrage für Vereine erklärt unser Ratgeber Hygiene beim Vereinsfest.
- Grillmeister am Hendlgrill und am Würstelgrill
- Küche für Backhendl, Schnitzel und Pommes: panieren, frittieren, Salat anmachen
- Ausgabe und Kassa, wenn dabei offene Speisen gereicht werden
- Schank, Weinlaube und Sektbar
- Kaffee- und Mehlspeisenstand
- Gläser spülen und Abwasch
- Helfer, die Ware abholen, kühlen und nachfüllen
Wer in der Feuerwehr verantwortlich ist
Der Leitfaden der Bezirkshauptmannschaft Lienz verlangt, dass der Veranstalter eine Person namhaft macht, die für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Bei der Feuerwehr ist das zum Beispiel der Kommandant oder ein eigener Festleiter. Haltet schriftlich fest, wer es ist, und legt den Namen in die Festmappe. Fragen zur persönlichen Haftung klärt ihr am besten mit eurem Feuerwehrverband oder eurer Versicherung.
Eine eigene Meldepflicht bei der Lebensmittelaufsicht nennen weder das steirische Merkblatt noch der Leitfaden aus Lienz. Der Leitfaden empfiehlt aber, früh Kontakt mit der Lebensmittelaufsicht aufzunehmen. Ob das Fest selbst bei der Gemeinde angemeldet werden muss, ist keine Frage des Lebensmittelrechts. Das klärt ihr bei eurer Gemeinde.
- Helferliste mit Station und eigener E-Mail-Adresse pro Person erstellen
- Alle Helfer vor dem Fest schulen und die Nachweise sammeln
- Kühlung, Thermometer und Handwaschplätze organisieren
- Allergenliste für alle Speisen und Getränke anlegen
- Reinigung des Schankwagens vor dem Fest veranlassen
- Festmappe am Festplatz griffbereit halten
Grillhendl, Backhendl und Bratwürstel: die heiklen Punkte
Die Werte stammen aus dem Merkblatt der steirischen Lebensmittelaufsicht. Die Angaben zu Frittieren und Warmhalten kommen aus dem Leitfaden der BH Lienz, weil das steirische Merkblatt dafür keine Zahl nennt.
| Risiko | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anlieferung und Kühlung | Kühlkette einhalten. Frischfleisch, Geflügel und rohe Bratwürstel höchstens 4 °C, Milchprodukte, Cremetorten, Wurst und Salate höchstens 9 °C, Tiefkühlware mindestens −18 °C. Ein Handthermometer ist Pflicht. |
| Rohes Geflügel | Eigener Arbeitsplatz und eigene Geräte, danach gründlich reinigen und desinfizieren. Unverpackt getrennt von Salaten und fertigen Speisen lagern. |
| Durchgaren | Geflügel, Hamburger und Fleischlaibchen auf mindestens 75 °C Kerntemperatur erhitzen. Kontrolle mit Einstichthermometer oder Sichtprüfung: keine blutigen Teile. |
| Schmierinfektion | Keime von rohem Geflügel und Eiern gelangen über Brett, Messer, Hände oder Lappen auf den Salat. Laut Merkblatt eine häufige Ursache für Salmonellose. |
| Panieren | Wo paniert, gebraten oder mit roher und fertiger Ware gleichzeitig gearbeitet wird, braucht es direkt dort ein Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasser, Seife und Einweghandtüchern. |
| Frittieren | Nicht zu lange und nicht über 170 °C frittieren (BH Lienz). Altfett fachgerecht entsorgen, etwa im Altstoffsammelzentrum. |
| Warmhalten | Bis zur Abgabe durchgehend heiß halten, mindestens 70 °C für höchstens 3 Stunden (BH Lienz). |
| Lagerung | Nicht direkt am Boden, mindestens 50 cm Abstand. Rohe und verzehrfertige Ware trennen. |
Schankwagen, Gläser und Wasser
Der Schankwagen der Feuerwehr steht oft das ganze Jahr in der Garage. Die Leitlinie Schankanlagen verlangt eine eigene Reinigung bei jedem längeren Stillstand der Anlage, ausdrücklich auch bei Saisonbetrieb. Dazu kommen die Zapfhähne täglich nach Betriebsschluss, zuerst mit Wasser, dann mit 70-prozentigem Lebensmittelalkohol. Beim Fasswechsel werden Zapfkopf und Fitting gereinigt. Die Generalreinigung ist bei Bier und Wein spätestens alle 3 Monate fällig, bei Wasser und Sodawasser einmal im Jahr. Die Arbeitsschritte sind zu dokumentieren.
Verantwortlich ist laut Leitlinie, wer die Anlage betreibt, also beim Fest der Verein. Befugte Helfer sind im Umgang mit der Schankanlage zu schulen. Mehr zu Schank, Eis und Bar steht im Ratgeber Hygieneschulung für Event-Gastronomie.
- Gläser in Spülmaschinen mit Heißwasser und Reinigungs- und Desinfektionswirkung spülen. Gibt es die nicht, nur Einwegbecher, Einwegteller und Einwegbesteck verwenden.
- Gläser zum Abtropfen nur auf Gitter stellen.
- Im Zubereitungsbereich nur Einwegtücher verwenden.
- Nur nachweislich einwandfreies Trinkwasser verwenden. Kommt es nicht aus der öffentlichen Versorgung, braucht es eine jährliche Untersuchung, und der Befund liegt beim Fest auf.
- Trinkwasserschläuche nur für Trinkwasser, vor dem Anschluss spülen, nach dem Fest entleeren und trocken lagern (BH Lienz).
Händewaschen, Kleidung und Gesundheit
Die Personalhygiene ist der Teil, den jede Helferin und jeder Helfer selbst in der Hand hat. Das steirische Merkblatt nennt dazu klare Regeln. Wer krank ist, bleibt der Küche fern, auch wenn am Festsonntag jede Hand gebraucht wird.
- Hände waschen vor Arbeitsbeginn, nach Schmutzarbeiten und nach jedem WC-Besuch, mit Flüssigseife und Einweghandtüchern
- WC mit Handwaschbecken, Fließwasser, Seife und Einweghandtüchern in unmittelbarer Nähe
- Helle, saubere Arbeitskleidung und Haarschutz, kein Handschmuck und keine Armbanduhr beim Zubereiten
- Wunden mit wasserdichtem, festsitzendem Verband abdecken
- Wer Durchfall, eine ansteckende Krankheit oder eine infizierte Wunde hat, arbeitet nicht mit Lebensmitteln
- Rauchen ist im Bereich von Zubereitung und Ausgabe verboten, nicht mit den Fingern kosten
Allergene am Feuerwehrfest
Für Feuerwehrfeste und Feste gemeinnütziger Vereine hat das Gesundheitsministerium laut Leitfaden der BH Lienz klargestellt: Ausgenommen sind nur Lebensmittel, die Privatpersonen herstellen und verkaufen, etwa die gespendete Mehlspeise. Für Grillhendl, Backhendl, Salat und Schank müsst ihr über die 14 Allergene informieren.
Die Allergeninformationsverordnung erlaubt zwei Wege. Schriftlich, zum Beispiel auf der Speisetafel, auch mit Buchstabencodes, wenn die Legende dabei hängt. Oder mündlich: Dann braucht es einen gut sichtbaren Hinweis, dass die Information auf Nachfrage erhältlich ist, und geschulte Personen. Die Schulung ist mindestens alle 3 Jahre zu wiederholen und zu dokumentieren. Die Angaben beruhen auf einer schriftlichen Dokumentation, etwa den Etiketten der Panier, der Gewürzmischung oder der Salatmarinade.
So schult ihr alle Helfer vor dem Fest
Eine Woche vor dem Fest steht die Helferliste. Der Verein kauft über ein Firmenpaket die Plätze, bekommt eine Rechnung auf die Feuerwehr und schickt jedem Helfer einen Gutscheincode. Ab 5 Plätzen wird es pro Person günstiger. Pro E-Mail-Adresse kann nur eine Person geschult werden, eine gemeinsame Adresse der Feuerwehr reicht also nicht.
Jeder macht das LM-SAFE-Paket dann, wenn es passt, am Handy oder PC: Hygieneschulung, Allergenschulung und Gesundheitsbelehrung in unter einer Stunde, ohne Prüfung, in über 17 Sprachen. Das Zertifikat kommt per E-Mail mit QR-Code. Ausgedruckt kommt es in die Festmappe. Bei einer Kontrolle zeigt der Festleiter die Mappe her. Hebt die Nachweise mindestens 3 Jahre auf.
Was das gegenüber einem Kurs vor Ort spart, rechnet der Kostenrechner aus. Ob online reicht, steht auf Ist eine Online-Hygieneschulung rechtens? Temperaturlisten und Vorlagen für die Festmappe gibt es bei den Gratis-Vorlagen. Erkennt eine Behörde das Zertifikat nicht an, gilt die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie, Details auf der Garantie-Seite.
- Name der verantwortlichen Person
- Helferliste mit Station und Zertifikaten
- Temperaturliste für Anlieferung, Kühlung und Durchgaren
- Reinigungsnachweis des Schankwagens
- Allergenliste aller Speisen und Getränke
- Trinkwasserbefund, wenn das Wasser nicht aus der öffentlichen Versorgung kommt
| Schulung | Wer | Wann und wie oft |
|---|---|---|
| Hygieneschulung | Alle Helfer, die Speisen oder Getränke zubereiten, ausgeben oder Geschirr spülen | Vor dem ersten Einsatz, danach mindestens einmal im Jahr. Bei einem jährlichen Fest heißt das: jedes Jahr vor dem Fest. |
| Belehrung über gesundheitliche Anforderungen | Dieselben Helfer | Vor dem ersten Einsatz mit schriftlicher Erklärung, danach jährlich |
| Allergenschulung | Wer Gästen mündlich Auskunft über Allergene gibt. Bei mündlicher Information muss immer so eine Person anwesend sein. | Mindestens alle 3 Jahre (Allergeninformationsverordnung) |
Ist online überhaupt erlaubt?
Ja. Was das Gesetz verlangt und wie der Kontrolleur das Zertifikat prüft.
Was spart dein Betrieb?
Kursgebühr, Arbeitszeit und Anfahrt vor Ort gegen online – in Sekunden ausgerechnet.
30 Tage Geld-zurück-Garantie
Erkennt eine Behörde dein Zertifikat nicht an, bekommst du dein Geld zurück.
Häufige Fragen
Quellen
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Lebensmittelaufsicht: Anforderungen an ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, in Zelten u. dgl. (Stand Mai 2008)
- Land Tirol, BH Lienz, Lebensmittelaufsicht: Anforderungen an Messen, Volksfeste sowie ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen (Stand August 2023)
- Leitlinie Schankanlagen (Österreichisches Lebensmittelbuch, Kapitel A 2 Hygiene, 2.8.2016)
- Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Erwägungsgrund 9 und Anhang II (Kapitel III und XII)
Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 15. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.
Weitere Branchen
Hygieneschulung für die Gastronomie: Restaurant, Gasthaus, Café und Bar
Wer in Küche, Service und Schank geschult sein muss und welche Nachweise im Lokal aufliegen sollen.
Hygieneschulung für Hotel und Pension: Frühstück, Küche, Bankett
Vom Frühstücksbuffet bis zur Minibar: wer im Haus geschult sein muss und was vor Saisonstart zu erledigen ist.
Hygieneschulung für Bäckerei und Konditorei: Backstube, Verkauf, Eis
Cremen, belegte Weckerl, Eis und offene Ware: was in Backstube und Filiale zählt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Fleischerei und Feinkost: Theke, Imbiss, Faschiertes
Rohes Fleisch, Aufschnitt und Leberkäse auf engem Raum: wer geschult sein muss und welche Temperaturen gelten.
Hygieneschulung für Imbiss, Würstelstand, Foodtruck und Marktstand
Wenig Platz, Wasser aus dem Tank, Kühlung am Aggregat: was am Stand zählt und welche Nachweise du dabeihaben sollst.
Hygieneschulung für Kindergarten, Krippe, Hort und Schule
Jause, angeliefertes Mittagessen, eigene Küche und Kochen mit Kindern: wer geschult sein muss und worauf es bei kleinen Kindern ankommt.
Hygieneschulung für Pflegeheim, Krankenhausküche und Betreutes Wohnen
Empfindliche Personengruppen, lange Wege und Essensausgabe auf der Station: was für Küche und Pflege gilt.
Hygieneschulung für Catering, Partyservice und Eventgastronomie
Transport, Warmhalten, Buffet und Aushilfen für einen Abend: was beim Catering zählt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Vereine, Feuerwehrfeste und Zeltfeste
Ehrenamtliche Helfer, gelegentliche Feste, Kuchenspenden: was belegt ist, was offen ist und wie ihr es einfach organisiert.
Hygieneschulung für Lebensmittelhandel und Supermarkt
Feinkosttheke, Aufbackstation, Obst und Gemüse, Lager und Kassa: wer geschult sein muss und welche Regeln die Leitlinie für den Handel nennt.
Hygieneschulung für Tankstellenshop, Kiosk und Trafik
Würstel, Leberkäse, belegte Weckerl, Kaffee und Aufbackware: wer im Shop geschult sein muss und welche Regeln gelten.
Hygieneschulung für Eissalon, Eisdiele und Eiscafé
Pasteurisieren, Softeis-Automat, Portionierer im Wasser und viele Aushilfen in der Saison: was im Eissalon gilt.
Hygieneschulung für Kantine, Betriebsküche und Mensa
Gemeinschaftsverpflegung, Ausgabe, Cook and Chill, Regenerieren und Allergene im Wochenplan: was in der Kantine gilt.
Hygieneschulung für Systemgastronomie, Franchise und Filialbetriebe
Viele Standorte, Schichtbetrieb und ständig neue Leute: wie du jede Person vor der ersten Schicht schulst und den Überblick behältst.
Hygieneschulung für Event- und Ballgastronomie
Maturaball, Zeltfest, Messe: Bar auf Zeit, mobile Schankanlage, Eis, Gläser und Aushilfen für einen Abend. Was gilt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Krankenhaus- und Klinikküchen
Patientinnen und Patienten mit geschwächter Abwehr, Sonderkostformen, lange Wege auf die Station: was für Küche, Speisenverteilung und Teeküche gilt.
Hygieneschulung für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Tageszentrum, betreutes Wohnen, Werkstatt mit Küche oder Café: wer geschult sein muss, was beim gemeinsamen Kochen gilt und wo die Grenzen offen sind.
Hygieneschulung für Essen auf Rädern und Mahlzeitendienste
Kochen, verpacken, ausliefern, übergeben: was beim Mahlzeitendienst zählt, wenn das Essen zu älteren Menschen nach Hause kommt.
Hygieneschulung für Direktvermarkter, Hofladen und Bauernmarkt
Milch und Käse, Fleisch, Eier, Brot, Most und Säfte: was im Hofladen und am Bauernmarkt gilt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Buschenschank und Heurigen
Brettljause, Aufstriche, Selchwaren und ein saisonaler Betrieb mit Familie und Aushilfen: was gilt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Lebensmittelproduktion und Manufaktur
Käserei, Brauerei, Destillerie, Feinkost- und Marmeladenmanufaktur: wer in Produktion und Abfüllung geschult sein muss und was die Schulung abdeckt.
Hygieneschulung für Schulbuffet, Schulküche und Mittagstisch an Schulen
Buffet in Pacht, Jausenverkauf durch den Schulwart, Ausspeisung zu Mittag: wer geschult sein muss und was bei Allergenen gilt.
Hygieneschulung für Personalleasing, Arbeitskräfteüberlassung und Aushilfen in der Gastronomie
Überlasser, Einsatzbetrieb, wechselnde Küchen: wer für die Schulung sorgen muss und was Leasingkräfte vor dem ersten Dienst brauchen.
Hygieneschulung für Bordgastronomie: Bahn, Schiff, Bus und Flugcatering
Speisewagen, Bordbistro, Ausflugsschiff und Catering für Flüge: was für Kühlkette, enge Bordküchen und wechselnde Crews gilt.
Hygieneschulung für Landjugend-Feste: Zeltfest, Erntedank, Ball und Bar
Zeltfest, Erntedankfest, LJ-Ball oder Disco: was die Landjugend Steiermark zu Schulungen schreibt, was die Lebensmittelaufsicht verlangt und wie ihr junge Helfer unkompliziert schult.
Hygieneschulung für Zeltfest, Dorffest und Sommerfest
Musikverein, Sportverein, Gemeinde oder Pfarre: Grillstand, Kuchenbuffet, Schankwagen und Eis bei 30 Grad. Was die Lebensmittelaufsicht verlangt und wie ihr alle Helfer schult.
Hygieneschulung für Adventmarkt, Punschstand und Winterfeste
Punsch, Glühwein, Maroni, Langos und Kekse: was am Adventmarkt, beim Krampuslauf, im Fasching und zu Silvester gilt und wie ihr alle Standhelfer vor der Saison schult.
