Das Wichtigste in Kürze
- ✔ Alle Helfer am Stand sind je nach Tätigkeit zu unterweisen, der Nachweis liegt am Stand für die Kontrolle bereit.
- ✔ Häferl und Gläser nur mit Spülmaschine oder Doppelspülbecken mit heißem Wasser wiederverwenden, sonst Einweg.
- ✔ Punsch und Glühwein mit nachweislich einwandfreiem Trinkwasser ansetzen. Wein enthält oft Sulfite: Allergen angeben.
- ✔ Langos und Krapfen nicht über 170 °C frittieren, Altfett fachgerecht entsorgen.
- ✔ Auch im Winter gilt: Handwaschgelegenheit mit Warmwasser direkt im Arbeitsbereich und ein Thermometer für die Kühlung.
Gilt das auch für den Punschstand am Adventmarkt?
Ja, sobald ihr an Gäste ausschenkt oder Speisen verkauft. Das Merkblatt der Lebensmittelaufsicht des Landes Steiermark gilt für ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, und es verlangt, dass alle Personen je nach Tätigkeit unterwiesen sind. Das Merkblatt des Landes Niederösterreich für Märkte und ähnliche, wiederkehrende Veranstaltungen sagt es ebenso klar: Das Personal muss nachweislich eine für den Bereich geeignete Schulung vorweisen.
Die EU-Hygieneverordnung stellt auf eine gewisse Kontinuität und einen gewissen Organisationsgrad ab. Ein Punschstand, der an jedem Adventwochenende aufsperrt, hat mehr Kontinuität als ein einmaliges Fest. Sport Austria nennt ausdrücklich die Weihnachtsfeier mit vereinsfremden Gästen als Fall, in dem Allergene auszuweisen sind. Die Grundsatzfrage für Vereine erklärt der Ratgeber Hygiene beim Vereinsfest.
Der Leitfaden der BH Lienz verlangt eine namentlich benannte verantwortliche Person, etwa Obfrau, Obmann oder Küchenverantwortliche. Am Adventmarkt mit wechselnden Schichten ist das besonders wichtig: Einer hat den Überblick über Helferliste, Nachweise und Allergenliste.
- Punsch- und Glühweinausschank, auch Kinderpunsch
- Häferl spülen und Pfandrücknahme
- Maroni- und Kartoffelstand
- Langos, Krapfen und Würstel
- Kekse, Lebkuchen und Kletzenbrot
- Helfer, die Ware holen, Ansatz herrichten und nachfüllen
Punsch, Glühwein und Häferl
Beim Punschstand steckt das Hygienerisiko weniger im heißen Getränk als im Wasser und im Geschirr. Für Getränke und Reinigung darf nur nachweislich einwandfreies Trinkwasser verwendet werden. Kommt es nicht aus der öffentlichen Versorgung, braucht es laut steirischem Merkblatt eine jährliche Untersuchung, und der Befund liegt beim Stand auf.
Für Mehrweggeschirr nennt das NÖ-Merkblatt für Märkte zwei Wege: einen Gläserspüler mit Heißwasser und Reinigungs- und Desinfektionswirkung oder ein Doppelspülbecken mit fließendem heißem Wasser und Reinigungsmittel. Alternativ eine zentrale Abwaschmöglichkeit am Markt. Ohne diese Voraussetzungen ist nur Einweggeschirr erlaubt. Mehr zu Schankanlage, Gläsern und Bar auf Zeit steht im Ratgeber Hygieneschulung für Event-Gastronomie.
- Zurückgegebene Häferl nicht nur ausschwenken, sondern richtig spülen
- Sauberes und schmutziges Geschirr getrennt halten
- Gläser und Häferl zum Abtropfen auf Gitter stellen
- Zum Abtrocknen von Geräten und Flächen nur Einwegtücher verwenden
- Eigene Punschrezeptur schriftlich festhalten, damit ihr die Allergene angeben könnt
Maroni, Langos, Würstel und Kekse
Die Angaben stammen aus dem steirischen Merkblatt und, beim Frittieren und Warmhalten, aus dem Leitfaden der BH Lienz.
| Speise | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Langos und Krapfen | Nicht zu lange und nicht über 170 °C frittieren. Bei beengten Verhältnissen eine Dunstabzughaube mit Fettfilter. Altfett fachgerecht entsorgen, etwa im Altstoffsammelzentrum. |
| Würstel und Burger | Rohe Bratwürstel bei höchstens 4 °C lagern. Burger und Fleischlaibchen auf mindestens 75 °C Kerntemperatur erhitzen. Bis zur Abgabe heiß halten, laut BH Lienz mindestens 70 °C für höchstens 3 Stunden. |
| Maroni und Bratkartoffeln | Offen verkaufte Ware vor Anhusten und Angreifen schützen. Abgabe mit Schaufel oder Zange. |
| Krapfen mit Creme, Cremeschnitten | Milchprodukte und Cremetorten bei höchstens 9 °C lagern. |
| Kekse und Mehlspeisen | Ohne sichere Durcherhitzung keine rohen Eier, etwa in Cremen oder Füllungen. Das gilt auch für mitgebrachte Mehlspeisen. Offen angebotene Kekse abdecken. |
| Lagerung am Stand | Nicht direkt am Boden, mindestens 50 cm Abstand. Rohe und verzehrfertige Ware trennen. |
Kälte, Frost und Wasser am Stand
Im Winter wird gern beim Händewaschen gespart, weil das Wasser kalt ist oder die Leitung friert. Die Merkblätter machen keine Ausnahme für den Winter. Wo mit offenen Speisen gearbeitet wird, braucht es direkt im Arbeitsbereich eine Handwaschgelegenheit mit Warmwasser, Seifenspender und Einweghandtüchern. Laut NÖ-Merkblatt kann das Handwaschbecken nur bei vorverpackter Ware entfallen.
Unser Tipp aus der Praxis, keine Vorschrift: Plant Warmwasser mit Boiler oder Durchlauferhitzer ein und haltet Wasserleitungen und Kanister frostfrei. Laut Leitfaden der BH Lienz werden Trinkwasserschläuche nach Gebrauch vollständig entleert, verschlossen und trocken gelagert. Das schützt im Winter auch vor dem Einfrieren.
- Kühlung nicht dem Wetter überlassen: Auch im Winter mit dem Thermometer kontrollieren, Tiefkühlware bei mindestens −18 °C
- Stand vor Witterung schützen, also vor Regen, Staub und Gästen, etwa mit Dach, Wänden und Spuckschutz
- Hände waschen vor Arbeitsbeginn, nach Schmutzarbeiten, und nach jedem WC-Besuch
- WC mit Handwaschbecken, Fließwasser, Seife und Einweghandtüchern in unmittelbarer Nähe
- Rauchen im Bereich von Zubereitung und Ausgabe ist verboten
- Verschließbare Abfallbehälter, Abfälle mindestens täglich aus dem Stand entfernen
Krampuslauf, Faschingsfest und Silvester
Die Regeln gelten für jedes Winterfest, nicht nur für den Adventmarkt. Beim Krampuslauf steht der Glühweinstand am Straßenrand, beim Faschingsfest gibt es Krapfen und Würstel, zu Silvester Sekt, Gulasch und Mitternachtsjause. Immer gilt: unterwiesene Helfer, saubere Gläser, Kühlung, Durchgaren und Allergeninformation.
- Krampuslauf: Getränkestand mit Wasser, Handwaschgelegenheit und Spülmöglichkeit, sonst Einwegbecher
- Faschingsfest: Krapfen mit Vanillecreme kühlen, Würstel heiß halten
- Silvester: Sektgläser richtig spülen, Gulasch und Würstel bis zur Ausgabe heiß halten
- Feste in der Halle oder im Saal: dieselben Grundregeln wie im Zelt
- Jedes Fest braucht eine verantwortliche Person und einen Nachweis über die Unterweisung vor Ort
Allergene am Adventmarkt
Auch am Adventmarkt müsst ihr über die 14 Allergene informieren. Dazu gehören Schwefeldioxid und Sulfite über dem Grenzwert, die oft im Wein und damit im Glühwein stecken. Prüft die Etiketten von Wein, Sirup, Gewürzmischung und Rum. Laut Leitfaden der BH Lienz beruhen die Angaben auf einer Dokumentation, etwa den Etiketten oder euren Rezepten.
Ihr informiert schriftlich, etwa auf der Getränketafel mit Buchstabencodes und Legende, oder mündlich. Dann braucht es einen gut sichtbaren Hinweis, dass die Information auf Nachfrage erhältlich ist, und eine geschulte Person, die immer am Stand ist. Die Schulung wird mindestens alle 3 Jahre wiederholt. Kekse, die Mitglieder privat backen und spenden, sind laut Klarstellung des Gesundheitsministeriums ausgenommen. Ein Schild wie „selbstgemacht – keine Allergeninformation“ hilft den Gästen.
So schult ihr alle Helfer vor dem Fest
Am besten schult ihr alle Standhelfer in der Woche vor dem ersten Adventwochenende, dann gilt das für die ganze Saison. Der Verein kauft über ein Firmenpaket die Plätze, bekommt eine Rechnung und schickt jedem Helfer einen Gutscheincode. Ab 5 Plätzen wird es pro Person günstiger. Pro E-Mail-Adresse kann nur eine Person geschult werden, jeder Helfer braucht also seine eigene Adresse.
Jeder macht das LM-SAFE-Paket am Handy oder PC: Hygieneschulung, Allergenschulung und Gesundheitsbelehrung in unter einer Stunde, ohne Prüfung, in über 17 Sprachen. Das Zertifikat kommt per E-Mail mit QR-Code. Ausgedruckt kommt es in die Standmappe, die bei einer Kontrolle vorgezeigt wird. Hebt die Nachweise mindestens 3 Jahre auf.
Was ihr gegenüber einem Kurs vor Ort spart, rechnet der Kostenrechner aus. Ob online reicht, steht auf Ist eine Online-Hygieneschulung rechtens? Temperaturlisten und Vorlagen gibt es bei den Gratis-Vorlagen. Erkennt eine Behörde das Zertifikat nicht an, gilt die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie, Details auf der Garantie-Seite.
- Name der verantwortlichen Person
- Schichtplan mit allen Helfern und ihren Zertifikaten
- Rezeptur und Allergenliste für Punsch, Glühwein und Speisen
- Temperaturliste für Kühlung und Warmhalten
- Trinkwasserbefund, wenn das Wasser nicht aus der öffentlichen Versorgung kommt
| Schulung | Wer | Wann und wie oft |
|---|---|---|
| Hygieneschulung | Alle Helfer, die Speisen oder Getränke zubereiten, ausgeben oder Geschirr spülen | Vor dem ersten Einsatz, danach mindestens einmal im Jahr. Bei einem jährlichen Fest heißt das: jedes Jahr vor dem Fest. |
| Belehrung über gesundheitliche Anforderungen | Dieselben Helfer | Vor dem ersten Einsatz mit schriftlicher Erklärung, danach jährlich |
| Allergenschulung | Wer Gästen mündlich Auskunft über Allergene gibt. Bei mündlicher Information muss immer so eine Person anwesend sein. | Mindestens alle 3 Jahre (Allergeninformationsverordnung) |
Ist online überhaupt erlaubt?
Ja. Was das Gesetz verlangt und wie der Kontrolleur das Zertifikat prüft.
Was spart dein Betrieb?
Kursgebühr, Arbeitszeit und Anfahrt vor Ort gegen online – in Sekunden ausgerechnet.
30 Tage Geld-zurück-Garantie
Erkennt eine Behörde dein Zertifikat nicht an, bekommst du dein Geld zurück.
Häufige Fragen
Quellen
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Lebensmittelaufsicht: Anforderungen an ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, in Zelten u. dgl. (Stand Mai 2008)
- Amt der NÖ Landesregierung: Merkblatt für Märkte und ähnliche, wiederkehrende Veranstaltungen (Mai 2017, Version 1.1)
- Land Tirol, BH Lienz, Lebensmittelaufsicht: Anforderungen an Messen, Volksfeste sowie ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen (Stand August 2023)
- Sport Austria: Allergeninformationsverordnung im Verein
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Erwägungsgrund 9 und Anhang II (Kapitel III und XII)
Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 15. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.
Weitere Branchen
Hygieneschulung für die Gastronomie: Restaurant, Gasthaus, Café und Bar
Wer in Küche, Service und Schank geschult sein muss und welche Nachweise im Lokal aufliegen sollen.
Hygieneschulung für Hotel und Pension: Frühstück, Küche, Bankett
Vom Frühstücksbuffet bis zur Minibar: wer im Haus geschult sein muss und was vor Saisonstart zu erledigen ist.
Hygieneschulung für Bäckerei und Konditorei: Backstube, Verkauf, Eis
Cremen, belegte Weckerl, Eis und offene Ware: was in Backstube und Filiale zählt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Fleischerei und Feinkost: Theke, Imbiss, Faschiertes
Rohes Fleisch, Aufschnitt und Leberkäse auf engem Raum: wer geschult sein muss und welche Temperaturen gelten.
Hygieneschulung für Imbiss, Würstelstand, Foodtruck und Marktstand
Wenig Platz, Wasser aus dem Tank, Kühlung am Aggregat: was am Stand zählt und welche Nachweise du dabeihaben sollst.
Hygieneschulung für Kindergarten, Krippe, Hort und Schule
Jause, angeliefertes Mittagessen, eigene Küche und Kochen mit Kindern: wer geschult sein muss und worauf es bei kleinen Kindern ankommt.
Hygieneschulung für Pflegeheim, Krankenhausküche und Betreutes Wohnen
Empfindliche Personengruppen, lange Wege und Essensausgabe auf der Station: was für Küche und Pflege gilt.
Hygieneschulung für Catering, Partyservice und Eventgastronomie
Transport, Warmhalten, Buffet und Aushilfen für einen Abend: was beim Catering zählt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Vereine, Feuerwehrfeste und Zeltfeste
Ehrenamtliche Helfer, gelegentliche Feste, Kuchenspenden: was belegt ist, was offen ist und wie ihr es einfach organisiert.
Hygieneschulung für Lebensmittelhandel und Supermarkt
Feinkosttheke, Aufbackstation, Obst und Gemüse, Lager und Kassa: wer geschult sein muss und welche Regeln die Leitlinie für den Handel nennt.
Hygieneschulung für Tankstellenshop, Kiosk und Trafik
Würstel, Leberkäse, belegte Weckerl, Kaffee und Aufbackware: wer im Shop geschult sein muss und welche Regeln gelten.
Hygieneschulung für Eissalon, Eisdiele und Eiscafé
Pasteurisieren, Softeis-Automat, Portionierer im Wasser und viele Aushilfen in der Saison: was im Eissalon gilt.
Hygieneschulung für Kantine, Betriebsküche und Mensa
Gemeinschaftsverpflegung, Ausgabe, Cook and Chill, Regenerieren und Allergene im Wochenplan: was in der Kantine gilt.
Hygieneschulung für Systemgastronomie, Franchise und Filialbetriebe
Viele Standorte, Schichtbetrieb und ständig neue Leute: wie du jede Person vor der ersten Schicht schulst und den Überblick behältst.
Hygieneschulung für Event- und Ballgastronomie
Maturaball, Zeltfest, Messe: Bar auf Zeit, mobile Schankanlage, Eis, Gläser und Aushilfen für einen Abend. Was gilt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Krankenhaus- und Klinikküchen
Patientinnen und Patienten mit geschwächter Abwehr, Sonderkostformen, lange Wege auf die Station: was für Küche, Speisenverteilung und Teeküche gilt.
Hygieneschulung für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Tageszentrum, betreutes Wohnen, Werkstatt mit Küche oder Café: wer geschult sein muss, was beim gemeinsamen Kochen gilt und wo die Grenzen offen sind.
Hygieneschulung für Essen auf Rädern und Mahlzeitendienste
Kochen, verpacken, ausliefern, übergeben: was beim Mahlzeitendienst zählt, wenn das Essen zu älteren Menschen nach Hause kommt.
Hygieneschulung für Direktvermarkter, Hofladen und Bauernmarkt
Milch und Käse, Fleisch, Eier, Brot, Most und Säfte: was im Hofladen und am Bauernmarkt gilt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Buschenschank und Heurigen
Brettljause, Aufstriche, Selchwaren und ein saisonaler Betrieb mit Familie und Aushilfen: was gilt und wer geschult sein muss.
Hygieneschulung für Lebensmittelproduktion und Manufaktur
Käserei, Brauerei, Destillerie, Feinkost- und Marmeladenmanufaktur: wer in Produktion und Abfüllung geschult sein muss und was die Schulung abdeckt.
Hygieneschulung für Schulbuffet, Schulküche und Mittagstisch an Schulen
Buffet in Pacht, Jausenverkauf durch den Schulwart, Ausspeisung zu Mittag: wer geschult sein muss und was bei Allergenen gilt.
Hygieneschulung für Personalleasing, Arbeitskräfteüberlassung und Aushilfen in der Gastronomie
Überlasser, Einsatzbetrieb, wechselnde Küchen: wer für die Schulung sorgen muss und was Leasingkräfte vor dem ersten Dienst brauchen.
Hygieneschulung für Bordgastronomie: Bahn, Schiff, Bus und Flugcatering
Speisewagen, Bordbistro, Ausflugsschiff und Catering für Flüge: was für Kühlkette, enge Bordküchen und wechselnde Crews gilt.
Hygieneschulung fürs Feuerwehrfest: Küche, Grill und Schank
Grillhendl, Backhendl, Frühschoppen und Schankwagen: was die Lebensmittelaufsicht beim Feuerwehrfest erwartet und wie ihr alle Kameradinnen und Kameraden vor dem Fest schult.
Hygieneschulung für Landjugend-Feste: Zeltfest, Erntedank, Ball und Bar
Zeltfest, Erntedankfest, LJ-Ball oder Disco: was die Landjugend Steiermark zu Schulungen schreibt, was die Lebensmittelaufsicht verlangt und wie ihr junge Helfer unkompliziert schult.
Hygieneschulung für Zeltfest, Dorffest und Sommerfest
Musikverein, Sportverein, Gemeinde oder Pfarre: Grillstand, Kuchenbuffet, Schankwagen und Eis bei 30 Grad. Was die Lebensmittelaufsicht verlangt und wie ihr alle Helfer schult.
