Hygieneschulung für Adventmarkt, Punschstand und Winterfeste

Auch Punsch und Glühwein sind Lebensmittel. Wer am Adventmarkt, beim Krampuslauf oder zu Silvester ausschenkt, Häferl spült, Langos bäckt oder Kekse verkauft, muss in Lebensmittelhygiene unterwiesen sein, und der Nachweis gehört an den Stand. So verlangt es das Merkblatt der steirischen Lebensmittelaufsicht für Veranstaltungen im Freien. Am einfachsten schult ihr alle Standhelfer online vor dem ersten Adventwochenende.

Stand: 15. Oktober 2026 · Quellen am Ende der Seite

  • Bei Kontrollen der Lebensmittelaufsicht in der Praxis akzeptiert
  • Aufgebaut nach der österreichischen Leitlinie für die Personalschulung
  • Von Gastro-Profis erstellt – seit 2021 über 240 Kunden geschult
  • Gültiger Schulungsnachweis für deine Hygienemappe

30 Tage Geld-zurück-Garantie. Erkennt eine Behörde dein Zertifikat nicht an, bekommst du dein Geld zurück. Bisher ist das noch nie passiert. So funktioniert's

Das Wichtigste in Kürze

  • ✔ Alle Helfer am Stand sind je nach Tätigkeit zu unterweisen, der Nachweis liegt am Stand für die Kontrolle bereit.
  • ✔ Häferl und Gläser nur mit Spülmaschine oder Doppelspülbecken mit heißem Wasser wiederverwenden, sonst Einweg.
  • ✔ Punsch und Glühwein mit nachweislich einwandfreiem Trinkwasser ansetzen. Wein enthält oft Sulfite: Allergen angeben.
  • ✔ Langos und Krapfen nicht über 170 °C frittieren, Altfett fachgerecht entsorgen.
  • ✔ Auch im Winter gilt: Handwaschgelegenheit mit Warmwasser direkt im Arbeitsbereich und ein Thermometer für die Kühlung.

Gilt das auch für den Punschstand am Adventmarkt?

Ja, sobald ihr an Gäste ausschenkt oder Speisen verkauft. Das Merkblatt der Lebensmittelaufsicht des Landes Steiermark gilt für ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, und es verlangt, dass alle Personen je nach Tätigkeit unterwiesen sind. Das Merkblatt des Landes Niederösterreich für Märkte und ähnliche, wiederkehrende Veranstaltungen sagt es ebenso klar: Das Personal muss nachweislich eine für den Bereich geeignete Schulung vorweisen.

Die EU-Hygieneverordnung stellt auf eine gewisse Kontinuität und einen gewissen Organisationsgrad ab. Ein Punschstand, der an jedem Adventwochenende aufsperrt, hat mehr Kontinuität als ein einmaliges Fest. Sport Austria nennt ausdrücklich die Weihnachtsfeier mit vereinsfremden Gästen als Fall, in dem Allergene auszuweisen sind. Die Grundsatzfrage für Vereine erklärt der Ratgeber Hygiene beim Vereinsfest.

Der Leitfaden der BH Lienz verlangt eine namentlich benannte verantwortliche Person, etwa Obfrau, Obmann oder Küchenverantwortliche. Am Adventmarkt mit wechselnden Schichten ist das besonders wichtig: Einer hat den Überblick über Helferliste, Nachweise und Allergenliste.

  • Punsch- und Glühweinausschank, auch Kinderpunsch
  • Häferl spülen und Pfandrücknahme
  • Maroni- und Kartoffelstand
  • Langos, Krapfen und Würstel
  • Kekse, Lebkuchen und Kletzenbrot
  • Helfer, die Ware holen, Ansatz herrichten und nachfüllen

Punsch, Glühwein und Häferl

Beim Punschstand steckt das Hygienerisiko weniger im heißen Getränk als im Wasser und im Geschirr. Für Getränke und Reinigung darf nur nachweislich einwandfreies Trinkwasser verwendet werden. Kommt es nicht aus der öffentlichen Versorgung, braucht es laut steirischem Merkblatt eine jährliche Untersuchung, und der Befund liegt beim Stand auf.

Für Mehrweggeschirr nennt das NÖ-Merkblatt für Märkte zwei Wege: einen Gläserspüler mit Heißwasser und Reinigungs- und Desinfektionswirkung oder ein Doppelspülbecken mit fließendem heißem Wasser und Reinigungsmittel. Alternativ eine zentrale Abwaschmöglichkeit am Markt. Ohne diese Voraussetzungen ist nur Einweggeschirr erlaubt. Mehr zu Schankanlage, Gläsern und Bar auf Zeit steht im Ratgeber Hygieneschulung für Event-Gastronomie.

  • Zurückgegebene Häferl nicht nur ausschwenken, sondern richtig spülen
  • Sauberes und schmutziges Geschirr getrennt halten
  • Gläser und Häferl zum Abtropfen auf Gitter stellen
  • Zum Abtrocknen von Geräten und Flächen nur Einwegtücher verwenden
  • Eigene Punschrezeptur schriftlich festhalten, damit ihr die Allergene angeben könnt

Maroni, Langos, Würstel und Kekse

Die Angaben stammen aus dem steirischen Merkblatt und, beim Frittieren und Warmhalten, aus dem Leitfaden der BH Lienz.

SpeiseWorauf es ankommt
Langos und KrapfenNicht zu lange und nicht über 170 °C frittieren. Bei beengten Verhältnissen eine Dunstabzughaube mit Fettfilter. Altfett fachgerecht entsorgen, etwa im Altstoffsammelzentrum.
Würstel und BurgerRohe Bratwürstel bei höchstens 4 °C lagern. Burger und Fleischlaibchen auf mindestens 75 °C Kerntemperatur erhitzen. Bis zur Abgabe heiß halten, laut BH Lienz mindestens 70 °C für höchstens 3 Stunden.
Maroni und BratkartoffelnOffen verkaufte Ware vor Anhusten und Angreifen schützen. Abgabe mit Schaufel oder Zange.
Krapfen mit Creme, CremeschnittenMilchprodukte und Cremetorten bei höchstens 9 °C lagern.
Kekse und MehlspeisenOhne sichere Durcherhitzung keine rohen Eier, etwa in Cremen oder Füllungen. Das gilt auch für mitgebrachte Mehlspeisen. Offen angebotene Kekse abdecken.
Lagerung am StandNicht direkt am Boden, mindestens 50 cm Abstand. Rohe und verzehrfertige Ware trennen.

Kälte, Frost und Wasser am Stand

Im Winter wird gern beim Händewaschen gespart, weil das Wasser kalt ist oder die Leitung friert. Die Merkblätter machen keine Ausnahme für den Winter. Wo mit offenen Speisen gearbeitet wird, braucht es direkt im Arbeitsbereich eine Handwaschgelegenheit mit Warmwasser, Seifenspender und Einweghandtüchern. Laut NÖ-Merkblatt kann das Handwaschbecken nur bei vorverpackter Ware entfallen.

Unser Tipp aus der Praxis, keine Vorschrift: Plant Warmwasser mit Boiler oder Durchlauferhitzer ein und haltet Wasserleitungen und Kanister frostfrei. Laut Leitfaden der BH Lienz werden Trinkwasserschläuche nach Gebrauch vollständig entleert, verschlossen und trocken gelagert. Das schützt im Winter auch vor dem Einfrieren.

  • Kühlung nicht dem Wetter überlassen: Auch im Winter mit dem Thermometer kontrollieren, Tiefkühlware bei mindestens −18 °C
  • Stand vor Witterung schützen, also vor Regen, Staub und Gästen, etwa mit Dach, Wänden und Spuckschutz
  • Hände waschen vor Arbeitsbeginn, nach Schmutzarbeiten, und nach jedem WC-Besuch
  • WC mit Handwaschbecken, Fließwasser, Seife und Einweghandtüchern in unmittelbarer Nähe
  • Rauchen im Bereich von Zubereitung und Ausgabe ist verboten
  • Verschließbare Abfallbehälter, Abfälle mindestens täglich aus dem Stand entfernen

Krampuslauf, Faschingsfest und Silvester

Die Regeln gelten für jedes Winterfest, nicht nur für den Adventmarkt. Beim Krampuslauf steht der Glühweinstand am Straßenrand, beim Faschingsfest gibt es Krapfen und Würstel, zu Silvester Sekt, Gulasch und Mitternachtsjause. Immer gilt: unterwiesene Helfer, saubere Gläser, Kühlung, Durchgaren und Allergeninformation.

  • Krampuslauf: Getränkestand mit Wasser, Handwaschgelegenheit und Spülmöglichkeit, sonst Einwegbecher
  • Faschingsfest: Krapfen mit Vanillecreme kühlen, Würstel heiß halten
  • Silvester: Sektgläser richtig spülen, Gulasch und Würstel bis zur Ausgabe heiß halten
  • Feste in der Halle oder im Saal: dieselben Grundregeln wie im Zelt
  • Jedes Fest braucht eine verantwortliche Person und einen Nachweis über die Unterweisung vor Ort

Allergene am Adventmarkt

Auch am Adventmarkt müsst ihr über die 14 Allergene informieren. Dazu gehören Schwefeldioxid und Sulfite über dem Grenzwert, die oft im Wein und damit im Glühwein stecken. Prüft die Etiketten von Wein, Sirup, Gewürzmischung und Rum. Laut Leitfaden der BH Lienz beruhen die Angaben auf einer Dokumentation, etwa den Etiketten oder euren Rezepten.

Ihr informiert schriftlich, etwa auf der Getränketafel mit Buchstabencodes und Legende, oder mündlich. Dann braucht es einen gut sichtbaren Hinweis, dass die Information auf Nachfrage erhältlich ist, und eine geschulte Person, die immer am Stand ist. Die Schulung wird mindestens alle 3 Jahre wiederholt. Kekse, die Mitglieder privat backen und spenden, sind laut Klarstellung des Gesundheitsministeriums ausgenommen. Ein Schild wie „selbstgemacht – keine Allergeninformation“ hilft den Gästen.

So schult ihr alle Helfer vor dem Fest

Am besten schult ihr alle Standhelfer in der Woche vor dem ersten Adventwochenende, dann gilt das für die ganze Saison. Der Verein kauft über ein Firmenpaket die Plätze, bekommt eine Rechnung und schickt jedem Helfer einen Gutscheincode. Ab 5 Plätzen wird es pro Person günstiger. Pro E-Mail-Adresse kann nur eine Person geschult werden, jeder Helfer braucht also seine eigene Adresse.

Jeder macht das LM-SAFE-Paket am Handy oder PC: Hygieneschulung, Allergenschulung und Gesundheitsbelehrung in unter einer Stunde, ohne Prüfung, in über 17 Sprachen. Das Zertifikat kommt per E-Mail mit QR-Code. Ausgedruckt kommt es in die Standmappe, die bei einer Kontrolle vorgezeigt wird. Hebt die Nachweise mindestens 3 Jahre auf.

Was ihr gegenüber einem Kurs vor Ort spart, rechnet der Kostenrechner aus. Ob online reicht, steht auf Ist eine Online-Hygieneschulung rechtens? Temperaturlisten und Vorlagen gibt es bei den Gratis-Vorlagen. Erkennt eine Behörde das Zertifikat nicht an, gilt die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie, Details auf der Garantie-Seite.

  • Name der verantwortlichen Person
  • Schichtplan mit allen Helfern und ihren Zertifikaten
  • Rezeptur und Allergenliste für Punsch, Glühwein und Speisen
  • Temperaturliste für Kühlung und Warmhalten
  • Trinkwasserbefund, wenn das Wasser nicht aus der öffentlichen Versorgung kommt
SchulungWerWann und wie oft
HygieneschulungAlle Helfer, die Speisen oder Getränke zubereiten, ausgeben oder Geschirr spülenVor dem ersten Einsatz, danach mindestens einmal im Jahr. Bei einem jährlichen Fest heißt das: jedes Jahr vor dem Fest.
Belehrung über gesundheitliche AnforderungenDieselben HelferVor dem ersten Einsatz mit schriftlicher Erklärung, danach jährlich
AllergenschulungWer Gästen mündlich Auskunft über Allergene gibt. Bei mündlicher Information muss immer so eine Person anwesend sein.Mindestens alle 3 Jahre (Allergeninformationsverordnung)

Ist online überhaupt erlaubt?

Ja. Was das Gesetz verlangt und wie der Kontrolleur das Zertifikat prüft.

Was spart dein Betrieb?

Kursgebühr, Arbeitszeit und Anfahrt vor Ort gegen online – in Sekunden ausgerechnet.

30 Tage Geld-zurück-Garantie

Erkennt eine Behörde dein Zertifikat nicht an, bekommst du dein Geld zurück.

Häufige Fragen

Quellen

Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 15. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.

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