Hygieneschulung für Imbiss, Würstelstand, Foodtruck und Marktstand

Auch am Würstelstand, im Foodtruck und am Marktstand gilt die Schulungspflicht: Jede Person, die dort mit Lebensmitteln umgeht, muss in Lebensmittelhygiene geschult sein, auch wenn du allein im Wagen stehst. Die österreichische Leitlinie sieht die Schulung mindestens einmal im Jahr und bei jedem Neueintritt vor. Für mobile Stände stellt die EU-Hygieneverordnung eigene Anforderungen an Wasser, Handwaschen und Kühlung.

Stand: 11. Oktober 2026 · Quellen am Ende der Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • ✔ Die Schulungspflicht gilt auch für Ein-Personen-Betriebe, Nebenerwerb und Helfer bei Festen.
  • ✔ Kritisch am Stand: Wasser, Handwaschen, Kühlung bei Hitze und die Trennung von roh und gegart auf engem Raum.
  • ✔ Ein Gesundheitszeugnis brauchst du nicht. Pflicht ist die jährliche Belehrung über die gesundheitlichen Anforderungen.
  • ✔ Offene Speisen brauchen eine Allergeninformation, auch am Markt und beim Fest.
  • ✔ Die Nachweise sollen am Stand verfügbar sein, zum Beispiel als Zertifikat am Handy.

Wer am Stand geschult sein muss

Am Stand gibt es keine Trennung zwischen Küche und Service. Wer drinnen steht, macht alles. Deshalb braucht jede Person dort die Schulung.

  • Betreiberin oder Betreiber selbst, auch im Nebenerwerb
  • Familienmitglieder und Bekannte, die regelmäßig mithelfen
  • Aushilfen für Feste, Festivals, Kirtage und Adventmärkte
  • Marktfahrerinnen und Marktfahrer mit offenen Lebensmitteln
  • Personal fixer Imbisslokale und Würstelstände, auch im Nachtdienst

HACCP im Foodtruck und am Stand: die typischen Risiken

Die Regeln sind dieselben wie in einer Küche, nur die Bedingungen sind schwieriger. Die Temperaturen in der Tabelle stammen aus dem Merkblatt für Märkte des Landes Niederösterreich und aus der Leitlinie für Einzelhandelsunternehmen.

Plane vor allem Wasser und Strom großzügig. Ist der Tank am Nachmittag leer oder fällt das Aggregat aus, kannst du weder Hände waschen noch kühlen. Dann bleibt nur, den Verkauf der empfindlichen Ware zu stoppen, bis beides wieder funktioniert.

RisikoWorauf es ankommt
Wasser aus dem TankNur Trinkwasser verwenden, Tank und Schläuche regelmäßig reinigen, genug Vorrat für den ganzen Tag einplanen
HändewaschenHandwaschgelegenheit im Arbeitsbereich mit warmem Wasser, Seife und Papierhandtüchern
Kühlung bei Hitze und am AggregatGekühlte Ware bei 0 bis plus 9 °C, Faschiertes bei höchstens plus 4 °C, Tiefkühlware unter minus 18 °C. Thermometer gut sichtbar anbringen
Transport vom Lager zum StandplatzKühlkette nicht unterbrechen: Kühlboxen oder Kühlfahrzeug, Ware erst am Stand auspacken
Roh und gegart auf engem RaumEigene Zangen und Bretter für rohes Fleisch, feste Plätze für rohe und fertige Ware
Heißhalten von Würsteln, Leberkäse, SaucenDurchgehend heiß halten. Die Einzelhandelsleitlinie nennt für warme Speisen über 70 °C
FrittierfettNicht über 175 °C erhitzen und rechtzeitig wechseln
Offene Ware vor KundschaftAbdeckung oder Spuckschutz, Ausgabe mit Zange oder Schaufel
Abfall und AbwasserGeschlossene Behälter, regelmäßig entsorgen, Abwasser auffangen

Was die Kontrolle am Stand sehen will

Auf Märkten und Festen kontrolliert die Lebensmittelaufsicht direkt am Stand. Sie schaut auf Handwaschgelegenheit, Kühlung, Sauberkeit und Spuckschutz. Das Merkblatt des Landes Niederösterreich hält fest, dass das Personal nachweislich eine Schulung für seinen Tätigkeitsbereich haben muss.

Praktisch heißt das: Hab die Nachweise dabei. Ein Zertifikat, das per E-Mail gekommen ist, kannst du am Handy herzeigen.

  • Schulungsnachweis und Gesundheitsbelehrung für jede Person am Stand
  • Temperaturaufzeichnungen für Kühlung und Tiefkühlung
  • Reinigungsplan, auch für Wassertank und Schläuche
  • Lieferscheine oder Rechnungen für die Rückverfolgbarkeit
  • Allergeninformation als Aushang oder sichtbarer Hinweis auf die mündliche Auskunft

Welche Schulungen du für den Stand brauchst

Am Stand gibt fast immer die Person Auskunft, die auch ausgibt. Deshalb brauchen dort meist alle auch die Allergenschulung. Was sie kostet und was ein Zertifikat enthalten soll, steht im Ratgeber HACCP-Zertifikat: Kosten.

SchulungWer am StandWann und wie oft
Hygieneschulung (HACCP)Alle, die zubereiten oder ausgebenVor dem ersten Einsatz, mindestens einmal im Jahr
Belehrung über gesundheitliche AnforderungenAlle, die mit Lebensmitteln umgehenVor Aufnahme der Tätigkeit, danach jährlich
AllergenschulungAlle, die Kundschaft mündlich Auskunft gebenVor der ersten Auskunft, mindestens alle 3 Jahre

Welche Regeln für mobile Stände gelten

Eine eigene österreichische Leitlinie für Imbiss und Foodtruck haben wir nicht gefunden. Die Leitlinie für Einzelhandelsunternehmen gilt ausdrücklich nicht für ortsveränderliche oder nicht ständige Betriebsstätten wie Verkaufszelte, Marktstände und mobile Verkaufsfahrzeuge. Für ein fixes Imbisslokal ist sie dagegen der Maßstab.

Für mobile Stände gilt direkt die Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Ihr Anhang II enthält in Kapitel III eigene Vorschriften für ortsveränderliche und nicht ständige Betriebsstätten. Die Bundesländer geben dazu Merkblätter heraus, zum Beispiel das Merkblatt für Märkte und ähnliche, wiederkehrende Veranstaltungen des Landes Niederösterreich. Frag vor dem ersten Einsatz bei der Lebensmittelaufsicht deines Bundeslandes nach, was sie für deinen Stand erwartet.

Schulung am Handy, Nachweis am Stand

Wer am Stand arbeitet, hat keinen Bürotag. Die Online-Schulung läuft am Handy, auch am Abend oder an einem Regentag. Das LM-SAFE-Paket von team24.training enthält Hygieneschulung, Allergenschulung und Gesundheitsbelehrung und ist in unter einer Stunde erledigt. Es gibt keine Prüfung, und das Zertifikat kommt direkt nach dem Abschluss per E-Mail.

Helfer für ein Fest schulst du am besten ein paar Tage vorher. Die Schulung gibt es in über 17 Sprachen, siehe Weitere Sprachen. Temperaturlisten und einen Reinigungsplan zum Ausdrucken findest du bei den HACCP-Vorlagen gratis.

Häufige Fragen

Quellen

Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 11. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.

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