Das Wichtigste in Kürze
- ✔ Rechtsgrundlage ist das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Zuständig ist der Landeshauptmann mit eigens geschulten Aufsichtsorganen.
- ✔ Die Kontrolle findet während der Geschäfts- oder Betriebszeit statt und in der Regel ohne Vorankündigung (§ 35 Abs. 3 LMSVG).
- ✔ Du musst die Kontrolle dulden, Auskunft geben und Unterlagen zeigen. Die Aufsichtsorgane weisen sich auf Verlangen aus.
- ✔ Bei Mängeln gibt es meist eine schriftliche Aufforderung mit Frist. Bei schweren Verstößen sind Bescheid, Anzeige und im äußersten Fall die Schließung möglich.
- ✔ Die beste Vorbereitung ist eine geordnete Mappe: Schulungsnachweise, Belehrungen, Allergenliste und die Listen der Eigenkontrolle.
Wer kontrolliert
Die Lebensmittelkontrolle ist in Österreich Sache der Länder. Nach § 24 LMSVG obliegt die Kontrolle dem Landeshauptmann. Er bedient sich dafür besonders geschulter Aufsichtsorgane. In den Bundesländern heißt diese Stelle Lebensmittelaufsicht, in Wien ist das Marktamt (MA 59) zuständig.
Das Gesundheitsministerium gibt mit dem nationalen Kontrollplan den Rahmen vor. Die AGES und die Untersuchungsanstalten der Länder untersuchen die Proben. Laut AGES sind das in Österreich etwa 30.000 Lebensmittelproben im Jahr. Die Stadt Wien nennt für das Marktamt rund 25.000 unangemeldete Lebensmittel- und Hygienekontrollen pro Jahr in rund 17.000 Betrieben.
Kommt die Kontrolle angemeldet?
In der Regel nicht. § 35 Abs. 3 LMSVG sagt: Die Kontrolle hat während der Geschäfts- oder Betriebszeit stattzufinden und ist in der Regel ohne Vorankündigung durchzuführen. Du kannst also nicht für einen Termin aufräumen. Der Betrieb muss jeden Tag so dastehen, dass er einer Kontrolle standhält.
Wie oft ein Betrieb kontrolliert wird, steht nicht als fixe Zahl im Gesetz. Der Kontrollplan ist risikobasiert aufgebaut. Dazu kommen Kontrollen aus Anlass, etwa nach einer Beschwerde von Gästen.
Was angeschaut wird
Die Stadt Wien beschreibt die Prüfbereiche so: bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen, der Zustand der Ware und der Umgang damit, die Umsetzung von Hygiene und Schulung sowie die Dokumente. In der Praxis heißt das:
- Räume und Geräte: Zustand von Böden, Wänden und Arbeitsflächen, Handwaschbecken, Sauberkeit, Schädlingsvorsorge
- Kühlung und Lagerung: Temperaturen in Kühl- und Tiefkühlgeräten, getrennte Lagerung, Haltbarkeitsdaten, Beschriftung
- Personalhygiene: saubere Arbeitskleidung, Händewaschen, Umgang mit Wunden und Krankheit
- Eigenkontrolle und HACCP-Unterlagen: Temperaturlisten, Reinigungsplan, Wareneingang, Aufzeichnungen
- Schulungsnachweise: Hygieneschulung und Belehrung über gesundheitliche Anforderungen je Person
- Allergeninformation: schriftliche Aufstellung je Speise und, bei mündlicher Auskunft, der Nachweis der Allergenschulung
Was die Aufsicht darf und was du tun musst
Die Rechte der Aufsichtsorgane und die Pflichten des Betriebs stehen im LMSVG. Die wichtigsten Punkte:
| Thema | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Zutritt | Die Aufsichtsorgane dürfen Grundstücke, Gebäude und Transportmittel betreten. | § 35 Abs. 2 LMSVG |
| Auskunft und Unterlagen | Sie dürfen Auskünfte verlangen, Personen befragen, Unterlagen einsehen, Kopien und Fotos anfertigen. | § 35 Abs. 2 LMSVG |
| Ausweis | Sie führen eine Ausweisurkunde mit und zeigen sie auf Verlangen. | § 35 Abs. 5 LMSVG |
| Proben | Sie dürfen Proben nehmen. Die Probe wird nach Möglichkeit geteilt, die Gegenprobe bleibt im Betrieb. | § 36 LMSVG |
| Deine Pflichten | Kontrolle dulden, die Organe unterstützen, Unterlagen zeigen oder binnen angemessener Frist nachreichen, Auskunft geben. | § 38 LMSVG |
Was nach der Kontrolle passiert
Über jede amtliche Kontrolle wird ein Bericht erstellt. Gibt es eine Beanstandung, bekommt der Betrieb eine Ausfertigung davon. Kleine Mängel werden oft sofort an Ort und Stelle behoben.
Bleibt ein Mangel offen, kann das Aufsichtsorgan den Betrieb schriftlich auffordern, ihn innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen. Wer dem nicht nachkommt, bekommt einen Bescheid. Das Gesetz nennt als mögliche Maßnahmen unter anderem betriebliche und bauliche Verbesserungen, das Verbot, bestimmte Räume oder Geräte zu benützen, und die teilweise oder gänzliche Schließung des Betriebs. Bei Gefahr im Verzug kann das sofort an Ort und Stelle angeordnet werden. Die Kosten der Maßnahmen trägt der Betrieb.
Bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen kann das Aufsichtsorgan von einer Anzeige absehen und es bei einem Hinweis belassen. Sonst sind eine Organstrafverfügung oder eine Anzeige möglich. Die Strafbestimmungen stehen in § 90 LMSVG. Was im Einzelfall herauskommt, entscheidet die Behörde.
So bereitest du dich vor: die Checkliste
Eine Kontrolle läuft ruhig ab, wenn die Unterlagen an einem Platz liegen und jede Schichtleitung weiß, wo. Diese Punkte solltest du jederzeit vorzeigen können:
- Schulungsnachweis Hygiene für jede Person, nicht älter als ein Jahr
- Belehrung über gesundheitliche Anforderungen mit Unterschrift, jährlich erneuert
- Nachweis der Allergenschulung für alle, die mündlich Auskunft geben, nicht älter als drei Jahre
- Allergenaufstellung für alle Speisen und der Hinweis im Lokal
- Temperaturlisten für Kühl- und Tiefkühlgeräte, lückenlos geführt
- Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Abzeichnung
- Wareneingangskontrolle, Lieferscheine und Rechnungen für die Rückverfolgbarkeit
- Nachweise zur Schädlingsvorsorge
Schulungsnachweise ohne Lücke
Fehlende Schulungsnachweise sind ein Mangel, der sich leicht vermeiden lässt. Welche Schulung wie oft fällig ist, steht im Ratgeber Hygieneschulung: Pflicht und Intervalle. Das Paket LM-SAFE von team24.training deckt Hygieneschulung, Allergenschulung und Gesundheitsbelehrung in einem Durchgang ab. Das Zertifikat kommt direkt nach dem Abschluss per E-Mail.
Listen für Temperatur, Reinigung und Wareneingang findest du bei den gratis Vorlagen. Was hinter den Listen steckt, erklärt der Ratgeber Was ist HACCP?. Für Betriebe mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es ein Angebot über die Seite Für Firmen.
Häufige Fragen
Quellen
- Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), §§ 24, 35, 36, 38, 39 und 90, geltende Fassung im RIS
- Stadt Wien: Lebensmittelaufsicht des Marktamts (MA 59)
- AGES: Lebensmittelkontrolle in Österreich
- Leitlinie für die Personalschulung und weitere Hygiene-Leitlinien (Österreichisches Lebensmittelbuch, Codexkapitel A 2 Hygiene)
Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 11. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.
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