Lebensmittelkontrolle in Österreich: Ablauf und was geprüft wird

Die Lebensmittelkontrolle macht in Österreich die Lebensmittelaufsicht der Länder, in Wien das Marktamt. Sie kommt in der Regel ohne Vorankündigung und während der Betriebszeit. Geprüft werden Räume und Geräte, der Umgang mit der Ware, die Hygiene im Betrieb, die Schulung des Personals und die Unterlagen der Eigenkontrolle.

Stand: 11. Oktober 2026 · Quellen am Ende der Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • ✔ Rechtsgrundlage ist das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Zuständig ist der Landeshauptmann mit eigens geschulten Aufsichtsorganen.
  • ✔ Die Kontrolle findet während der Geschäfts- oder Betriebszeit statt und in der Regel ohne Vorankündigung (§ 35 Abs. 3 LMSVG).
  • ✔ Du musst die Kontrolle dulden, Auskunft geben und Unterlagen zeigen. Die Aufsichtsorgane weisen sich auf Verlangen aus.
  • ✔ Bei Mängeln gibt es meist eine schriftliche Aufforderung mit Frist. Bei schweren Verstößen sind Bescheid, Anzeige und im äußersten Fall die Schließung möglich.
  • ✔ Die beste Vorbereitung ist eine geordnete Mappe: Schulungsnachweise, Belehrungen, Allergenliste und die Listen der Eigenkontrolle.

Wer kontrolliert

Die Lebensmittelkontrolle ist in Österreich Sache der Länder. Nach § 24 LMSVG obliegt die Kontrolle dem Landeshauptmann. Er bedient sich dafür besonders geschulter Aufsichtsorgane. In den Bundesländern heißt diese Stelle Lebensmittelaufsicht, in Wien ist das Marktamt (MA 59) zuständig.

Das Gesundheitsministerium gibt mit dem nationalen Kontrollplan den Rahmen vor. Die AGES und die Untersuchungsanstalten der Länder untersuchen die Proben. Laut AGES sind das in Österreich etwa 30.000 Lebensmittelproben im Jahr. Die Stadt Wien nennt für das Marktamt rund 25.000 unangemeldete Lebensmittel- und Hygienekontrollen pro Jahr in rund 17.000 Betrieben.

Kommt die Kontrolle angemeldet?

In der Regel nicht. § 35 Abs. 3 LMSVG sagt: Die Kontrolle hat während der Geschäfts- oder Betriebszeit stattzufinden und ist in der Regel ohne Vorankündigung durchzuführen. Du kannst also nicht für einen Termin aufräumen. Der Betrieb muss jeden Tag so dastehen, dass er einer Kontrolle standhält.

Wie oft ein Betrieb kontrolliert wird, steht nicht als fixe Zahl im Gesetz. Der Kontrollplan ist risikobasiert aufgebaut. Dazu kommen Kontrollen aus Anlass, etwa nach einer Beschwerde von Gästen.

Was angeschaut wird

Die Stadt Wien beschreibt die Prüfbereiche so: bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen, der Zustand der Ware und der Umgang damit, die Umsetzung von Hygiene und Schulung sowie die Dokumente. In der Praxis heißt das:

  • Räume und Geräte: Zustand von Böden, Wänden und Arbeitsflächen, Handwaschbecken, Sauberkeit, Schädlingsvorsorge
  • Kühlung und Lagerung: Temperaturen in Kühl- und Tiefkühlgeräten, getrennte Lagerung, Haltbarkeitsdaten, Beschriftung
  • Personalhygiene: saubere Arbeitskleidung, Händewaschen, Umgang mit Wunden und Krankheit
  • Eigenkontrolle und HACCP-Unterlagen: Temperaturlisten, Reinigungsplan, Wareneingang, Aufzeichnungen
  • Schulungsnachweise: Hygieneschulung und Belehrung über gesundheitliche Anforderungen je Person
  • Allergeninformation: schriftliche Aufstellung je Speise und, bei mündlicher Auskunft, der Nachweis der Allergenschulung

Was die Aufsicht darf und was du tun musst

Die Rechte der Aufsichtsorgane und die Pflichten des Betriebs stehen im LMSVG. Die wichtigsten Punkte:

ThemaWas giltFundstelle
ZutrittDie Aufsichtsorgane dürfen Grundstücke, Gebäude und Transportmittel betreten.§ 35 Abs. 2 LMSVG
Auskunft und UnterlagenSie dürfen Auskünfte verlangen, Personen befragen, Unterlagen einsehen, Kopien und Fotos anfertigen.§ 35 Abs. 2 LMSVG
AusweisSie führen eine Ausweisurkunde mit und zeigen sie auf Verlangen.§ 35 Abs. 5 LMSVG
ProbenSie dürfen Proben nehmen. Die Probe wird nach Möglichkeit geteilt, die Gegenprobe bleibt im Betrieb.§ 36 LMSVG
Deine PflichtenKontrolle dulden, die Organe unterstützen, Unterlagen zeigen oder binnen angemessener Frist nachreichen, Auskunft geben.§ 38 LMSVG

Was nach der Kontrolle passiert

Über jede amtliche Kontrolle wird ein Bericht erstellt. Gibt es eine Beanstandung, bekommt der Betrieb eine Ausfertigung davon. Kleine Mängel werden oft sofort an Ort und Stelle behoben.

Bleibt ein Mangel offen, kann das Aufsichtsorgan den Betrieb schriftlich auffordern, ihn innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen. Wer dem nicht nachkommt, bekommt einen Bescheid. Das Gesetz nennt als mögliche Maßnahmen unter anderem betriebliche und bauliche Verbesserungen, das Verbot, bestimmte Räume oder Geräte zu benützen, und die teilweise oder gänzliche Schließung des Betriebs. Bei Gefahr im Verzug kann das sofort an Ort und Stelle angeordnet werden. Die Kosten der Maßnahmen trägt der Betrieb.

Bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen kann das Aufsichtsorgan von einer Anzeige absehen und es bei einem Hinweis belassen. Sonst sind eine Organstrafverfügung oder eine Anzeige möglich. Die Strafbestimmungen stehen in § 90 LMSVG. Was im Einzelfall herauskommt, entscheidet die Behörde.

So bereitest du dich vor: die Checkliste

Eine Kontrolle läuft ruhig ab, wenn die Unterlagen an einem Platz liegen und jede Schichtleitung weiß, wo. Diese Punkte solltest du jederzeit vorzeigen können:

  • Schulungsnachweis Hygiene für jede Person, nicht älter als ein Jahr
  • Belehrung über gesundheitliche Anforderungen mit Unterschrift, jährlich erneuert
  • Nachweis der Allergenschulung für alle, die mündlich Auskunft geben, nicht älter als drei Jahre
  • Allergenaufstellung für alle Speisen und der Hinweis im Lokal
  • Temperaturlisten für Kühl- und Tiefkühlgeräte, lückenlos geführt
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Abzeichnung
  • Wareneingangskontrolle, Lieferscheine und Rechnungen für die Rückverfolgbarkeit
  • Nachweise zur Schädlingsvorsorge

Schulungsnachweise ohne Lücke

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Häufige Fragen

Quellen

Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 11. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.

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