Hygieneschein, Hygienepass, Hygienezeugnis: Was ist das in Österreich?

Einen amtlichen Hygieneschein, Hygienepass oder ein Hygienezeugnis gibt es in Österreich nicht. Gemeint ist fast immer der Nachweis der Hygieneschulung, manchmal auch die Belehrung über gesundheitliche Anforderungen. Den Nachweis stellt keine Behörde aus: Du bekommst ihn nach einer Schulung im Betrieb, in einem Kurs oder online.

Stand: 11. Oktober 2026 · Quellen am Ende der Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • ✔ „Hygieneschein“, „Hygienepass“ und „Hygienezeugnis“ sind Alltagswörter. In den österreichischen Vorschriften kommen sie nicht vor.
  • ✔ Verlangt werden bis zu drei Nachweise: Hygieneschulung, Belehrung über gesundheitliche Anforderungen und, bei mündlicher Allergenauskunft, die Allergenschulung.
  • ✔ Das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ist in Österreich seit 20. April 2002 abgeschafft.
  • ✔ In Deutschland ist mit den Begriffen oft die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz gemeint. Sie gilt nicht als österreichischer Nachweis und umgekehrt.
  • ✔ Wichtig ist nicht der Name des Papiers, sondern was draufsteht: Name, Datum und Inhalt der Schulung.

Die Begriffe stehen in keinem Gesetz

Wenn ein Arbeitgeber sagt „Bring deinen Hygieneschein mit“, meint er ein Papier, das zeigt: Diese Person weiß, wie man hygienisch mit Lebensmitteln arbeitet. Die EU-Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 und die österreichischen Leitlinien sprechen aber nicht von einem Schein oder Pass. Sie verlangen, dass Personal geschult und belehrt ist und dass der Betrieb das dokumentiert.

Es gibt deshalb kein einheitliches amtliches Formular und keine Stelle, die einen „Hygienepass“ ausgibt. Der Nachweis kann eine Teilnahmebestätigung, ein Zertifikat oder eine unterschriebene Schulungsliste des Betriebs sein.

Was mit welchem Wort gemeint ist

Die Wörter werden durcheinander verwendet. So ordnest du sie ein:

Begriff im AlltagMeist gemeintWas es in Österreich wirklich ist
Hygieneschein, HACCP-ScheinNachweis der HygieneschulungSchulungsnachweis nach der Leitlinie für die Personalschulung
HygienepassNachweis der Hygieneschulung, manchmal alle Nachweise zusammenKein amtliches Dokument, sondern die Schulungsnachweise der Person
Hygienezeugnis, GesundheitszeugnisFrüher: Untersuchung beim AmtsarztSeit 2002 abgeschafft, ersetzt durch die Belehrung über gesundheitliche Anforderungen
Gesundheitspass, Rote KarteDeutsche Bescheinigung nach dem InfektionsschutzgesetzGibt es in Österreich nicht

Was Österreich tatsächlich verlangt: drei Nachweise

Für Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, geht es um bis zu drei verschiedene Nachweise. Jeder hat eine eigene Grundlage und ein eigenes Intervall.

NachweisWer braucht ihnWiederholung
HygieneschulungAlle, die mit Lebensmitteln umgehenMindestens einmal im Jahr, bei Neueintritt und bei neuen Aufgaben
Belehrung über gesundheitliche AnforderungenAlle, die mit Lebensmitteln umgehen, vor Aufnahme der TätigkeitJährlich
AllergenschulungAlle, die Gästen mündlich Auskunft über Allergene gebenMindestens alle 3 Jahre

Warum es kein Zeugnis vom Amt mehr gibt

Bis 2002 mussten Beschäftigte im Lebensmittelbereich zum Amtsarzt. Mit der Aufhebung des Bazillenausscheidergesetzes am 20. April 2002 ist das weggefallen. Seither wird die Person belehrt, bei welchen Krankheiten und Anzeichen sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten darf, und bestätigt das schriftlich. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Gesundheitszeugnis in Österreich.

Die Belehrung ersetzt die Hygieneschulung nicht. Ein Betrieb braucht für jede Person beides.

Woher die Verwechslung kommt: Deutschland

Viele Begriffe kommen aus Deutschland. Dort regelt § 43 Infektionsschutzgesetz: Wer erstmals gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, braucht eine Bescheinigung des Gesundheitsamts oder eines beauftragten Arztes über eine Belehrung. Sie darf beim ersten Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein. Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre. Diese Bescheinigung wird im Alltag „Gesundheitszeugnis“, „Gesundheitspass“ oder „Rote Karte“ genannt.

Das ist deutsches Recht und gilt in Österreich nicht. Umgekehrt ersetzt eine österreichische Belehrung die deutsche Erstbelehrung nicht. Wer in Deutschland arbeitet, findet mehr auf der Seite Folgebelehrung (Deutschland).

Wo du den Nachweis bekommst

Du hast mehrere Wege. Der Betrieb kann selbst schulen und das dokumentieren. Bildungsinstitute bieten Kurse an. Oder du machst die Schulung online. Einen sachlichen Überblick gibt der Ratgeber Hygieneschulung: Anbieter und Wege im Vergleich.

Bei team24.training bekommst du alle drei Nachweise im Paket LM-SAFE für 119,90 €: Hygieneschulung, Allergenschulung und Gesundheitsbelehrung. Das dauert unter einer Stunde, läuft am Handy, Tablet oder PC und ist in über 17 Sprachen verfügbar. Eine Prüfung gibt es nicht. Das Zertifikat kommt direkt nach dem Abschluss per E-Mail. Wer nur die Hygieneschulung braucht, nimmt die Hygiene / HACCP Schulung.

Was auf dem Nachweis stehen sollte

Egal wie das Papier heißt, bei einer Kontrolle zählt der Inhalt. Achte auf diese Angaben:

  • Vor- und Nachname der geschulten Person
  • Datum der Schulung
  • Inhalt der Schulung, zum Beispiel Personal-, Produkt- und Betriebshygiene
  • Wer geschult hat: Betrieb, Institut oder Anbieter
  • Bei der Gesundheitsbelehrung zusätzlich die schriftliche Erklärung der Person

Häufige Fragen

Quellen

Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 11. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.

Weitere Ratgeber

LM-SAFE All-in-One Schulung: online erledigt, ohne Termin

Am Handy, Tablet oder PC. Zertifikat direkt nach dem Abschluss per E-Mail.

Alle drei Nachweise in einem Paket