Das Wichtigste in Kürze
- ✔ „Hygieneschein“, „Hygienepass“ und „Hygienezeugnis“ sind Alltagswörter. In den österreichischen Vorschriften kommen sie nicht vor.
- ✔ Verlangt werden bis zu drei Nachweise: Hygieneschulung, Belehrung über gesundheitliche Anforderungen und, bei mündlicher Allergenauskunft, die Allergenschulung.
- ✔ Das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ist in Österreich seit 20. April 2002 abgeschafft.
- ✔ In Deutschland ist mit den Begriffen oft die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz gemeint. Sie gilt nicht als österreichischer Nachweis und umgekehrt.
- ✔ Wichtig ist nicht der Name des Papiers, sondern was draufsteht: Name, Datum und Inhalt der Schulung.
Die Begriffe stehen in keinem Gesetz
Wenn ein Arbeitgeber sagt „Bring deinen Hygieneschein mit“, meint er ein Papier, das zeigt: Diese Person weiß, wie man hygienisch mit Lebensmitteln arbeitet. Die EU-Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 und die österreichischen Leitlinien sprechen aber nicht von einem Schein oder Pass. Sie verlangen, dass Personal geschult und belehrt ist und dass der Betrieb das dokumentiert.
Es gibt deshalb kein einheitliches amtliches Formular und keine Stelle, die einen „Hygienepass“ ausgibt. Der Nachweis kann eine Teilnahmebestätigung, ein Zertifikat oder eine unterschriebene Schulungsliste des Betriebs sein.
Was mit welchem Wort gemeint ist
Die Wörter werden durcheinander verwendet. So ordnest du sie ein:
| Begriff im Alltag | Meist gemeint | Was es in Österreich wirklich ist |
|---|---|---|
| Hygieneschein, HACCP-Schein | Nachweis der Hygieneschulung | Schulungsnachweis nach der Leitlinie für die Personalschulung |
| Hygienepass | Nachweis der Hygieneschulung, manchmal alle Nachweise zusammen | Kein amtliches Dokument, sondern die Schulungsnachweise der Person |
| Hygienezeugnis, Gesundheitszeugnis | Früher: Untersuchung beim Amtsarzt | Seit 2002 abgeschafft, ersetzt durch die Belehrung über gesundheitliche Anforderungen |
| Gesundheitspass, Rote Karte | Deutsche Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz | Gibt es in Österreich nicht |
Was Österreich tatsächlich verlangt: drei Nachweise
Für Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, geht es um bis zu drei verschiedene Nachweise. Jeder hat eine eigene Grundlage und ein eigenes Intervall.
| Nachweis | Wer braucht ihn | Wiederholung |
|---|---|---|
| Hygieneschulung | Alle, die mit Lebensmitteln umgehen | Mindestens einmal im Jahr, bei Neueintritt und bei neuen Aufgaben |
| Belehrung über gesundheitliche Anforderungen | Alle, die mit Lebensmitteln umgehen, vor Aufnahme der Tätigkeit | Jährlich |
| Allergenschulung | Alle, die Gästen mündlich Auskunft über Allergene geben | Mindestens alle 3 Jahre |
Warum es kein Zeugnis vom Amt mehr gibt
Bis 2002 mussten Beschäftigte im Lebensmittelbereich zum Amtsarzt. Mit der Aufhebung des Bazillenausscheidergesetzes am 20. April 2002 ist das weggefallen. Seither wird die Person belehrt, bei welchen Krankheiten und Anzeichen sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten darf, und bestätigt das schriftlich. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Gesundheitszeugnis in Österreich.
Die Belehrung ersetzt die Hygieneschulung nicht. Ein Betrieb braucht für jede Person beides.
Woher die Verwechslung kommt: Deutschland
Viele Begriffe kommen aus Deutschland. Dort regelt § 43 Infektionsschutzgesetz: Wer erstmals gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, braucht eine Bescheinigung des Gesundheitsamts oder eines beauftragten Arztes über eine Belehrung. Sie darf beim ersten Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein. Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre. Diese Bescheinigung wird im Alltag „Gesundheitszeugnis“, „Gesundheitspass“ oder „Rote Karte“ genannt.
Das ist deutsches Recht und gilt in Österreich nicht. Umgekehrt ersetzt eine österreichische Belehrung die deutsche Erstbelehrung nicht. Wer in Deutschland arbeitet, findet mehr auf der Seite Folgebelehrung (Deutschland).
Wo du den Nachweis bekommst
Du hast mehrere Wege. Der Betrieb kann selbst schulen und das dokumentieren. Bildungsinstitute bieten Kurse an. Oder du machst die Schulung online. Einen sachlichen Überblick gibt der Ratgeber Hygieneschulung: Anbieter und Wege im Vergleich.
Bei team24.training bekommst du alle drei Nachweise im Paket LM-SAFE für 119,90 €: Hygieneschulung, Allergenschulung und Gesundheitsbelehrung. Das dauert unter einer Stunde, läuft am Handy, Tablet oder PC und ist in über 17 Sprachen verfügbar. Eine Prüfung gibt es nicht. Das Zertifikat kommt direkt nach dem Abschluss per E-Mail. Wer nur die Hygieneschulung braucht, nimmt die Hygiene / HACCP Schulung.
Was auf dem Nachweis stehen sollte
Egal wie das Papier heißt, bei einer Kontrolle zählt der Inhalt. Achte auf diese Angaben:
- Vor- und Nachname der geschulten Person
- Datum der Schulung
- Inhalt der Schulung, zum Beispiel Personal-, Produkt- und Betriebshygiene
- Wer geschult hat: Betrieb, Institut oder Anbieter
- Bei der Gesundheitsbelehrung zusätzlich die schriftliche Erklärung der Person
Häufige Fragen
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Artikel 5 und Anhang II Kapitel XII
- Leitlinie für die Personalschulung und weitere Hygiene-Leitlinien (Österreichisches Lebensmittelbuch, Codexkapitel A 2 Hygiene)
- Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln
- Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014
- § 43 Infektionsschutzgesetz (Deutschland)
Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 11. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.
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