Wer braucht Lebensmittelschulungen und wie oft muss geschult werden?
Alle Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet auf Grund der Verordnung 852/2004 der Europäischen Gemeinschaft Ihre Mitarbeiter zu schulen!
Zum Beispiel:* Gastronomiebetriebe
* Hotels
* Kebapverkäufer
* Essensausgaben in Schulen und Kindergärten
* Caterer & Kantinen
* Bäckereien
* Metzgereien
* Eisverkäufer
* Lebensmittelhandel
* Bauern die Lebensmittel produzieren
* Essensausgaben in Altenheimen
Was ist der Inhalt der Schulung?
Grundlagen von Lebensmittelhygiene und Mikrobiologie,
Gesetzlichen Verpflichtungen,
Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
Personalhygiene und Personalgesundheit
Richtiger Umgang mit Lebensmittel (Lagerung, Transport, Verarbeitung, Verkauf)
Ist die Schulung bei den Behörden anerkannt?
JA, da wir nach den Richtlininen der Europäischen Union unsere Schulungen durchführen und unsere Zertifikate ausstellen.